BNetzA: Netzbetreiber müssen gegen Fax-Spam vorgehen
Fax-Spam ist aus Sicht der Bundesnetzagentur noch immer ein großes Problem
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Netzbetreiber sollen stärker eingebunden werden, wenn es um die Bekämpfung von Fax-Spam geht.
Die Bundesnetzagentur will die Anbieter unter Androhung von
Zwangsgeld dazu verpflichten, künftig den gesetzlichen Pflichten
nachzukommen. Dazu gehört auch,
dass die Anbieter ihre Kunden bei der Einrichtung einer Rufnummer
schriftlich darüber informieren sollen, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten
ist.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält. Die Kunden sollen dadurch sensibilisiert werden, so die Vorstellung der Behörde. Gleichzeitig soll aber auch der Netzbetreiber darüber hinaus frühzeitig auf Kundenadressen aufmerksam werden, die oftmals nur zum Zwecke des Rufnummernmissbrauchs frei erfunden sind.
Verbotene Werbung per Fax macht nach Angaben der Bundesnetzagentur 28 Prozent im Jahr 2013 aller bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden aus. Die meisten Beschwerden dürften dabei von Firmen kommen. In vielen Firmen wird bis heute noch mit Faxgeräten zur Übermittlung von Dokumenten gearbeitet, während Privathaushalte die Faxgeräte weitestgehend aus ihren Beständen entfernt haben. Anfang des neuen Jahrtausends waren auch Privathaushalte massiv von Fax-Spam betroffen. "In einer Zeit, in der Beschwerden über Fax-Spam einen großen Anteil des Beschwerdevolumens bei der Bundesnetzagentur ausmachen, ist es dringend geboten, die Netzbetreiber bei der Verhinderung von Fax-Spam stärker in die Pflicht zu nehmen", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Buchung von Nummern per Internet stellt offenbar ein Problem dar
Fax-Spam ist aus Sicht der Bundesnetzagentur noch immer ein großes Problem
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Das Problem heute ist die Schnelllebigkeit. So können Kunden oftmals
nur mit einer E-Mail-Adresse bei ihrem Provider eine kostenlose Faxnummer bekommen,
wenn sie diese
im Internet anfordern. Diese Nummer kann jederzeit gekündigt und durch eine neue ersetzt werden. Das käme
den Fax-Spammern zugute: Sie geben auf ihren verbotenen Werbefaxen eine derartige Kontaktfaxnummer an.
Wenn diese aufgrund einer Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet wird, ersetzen sie sie oft durch
eine neue, die sie sich im Schutze der Anonymität des Internets zuteilen lassen. Die Bundesnetzagentur kann
in diesem Bereich häufig nur eine Rufnummer nach der anderen abschalten lassen. Ein Vorgehen gegen den
Fax-Spammer selbst ist mangels korrekter Angabe der Kundendaten beim Netzbetreiber oftmals unmöglich, heißt es
vom Regulierer.
Die Bundesnetzagentur hat hier offenbar einen konkreten - namentlich nicht genannten - Anbieter im Visier, der seiner Informationspflicht gemäß TKG nach Überzeugung der Bundesnetzagentur nicht nachkam. Die Kunden seien hier weder zur rechtmäßigen Rufnummernnutzung angehalten worden, noch habe er frühzeitig erkennen können, dass die Adressdaten einiger seiner Kunden unwahr waren. Erst die Bundesnetzagentur stellte bei Ihrem Vorgehen gegen verschiedene Faxspammer fest, dass die mitgeteilten Anschriften falsch waren.
Diese Art der Verpflichtung eines Netzbetreibers durch die Bundesnetzagentur ist nach ihren Angaben neu. Die Bundesnetzagentur kündigte an, in geeigneten Fällen Netzbetreiber auch künftig im Kampf gegen Fax-Spam zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten anzuhalten.