Vom Tisch

Gericht stellt Eilverfahren zum Sperren von Internetseiten ein

BKA rechnet in den kommenden Jahren nicht mit Sperrlisten
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Eilverfahren zum Sperren von Internetseiten eingestellt, nachdem sich diese Entscheidung bereits im vergangenen Monat abzeichnete. Ein Antragsteller habe das Bundeskriminalamt (BKA) aufgefordert, keine Internetseiten zu sperren und Nutzer nicht auf sogenannte Stopp-Server umzuleiten, teilte das Gericht heute in Wiesbaden mit. Der Bürger habe durch die Sperrlisten unter anderem wirtschaftliche Nachteile für sich befürchtet. Die beteiligten Parteien hätten das Verfahren jedoch nach der mündlichen Verhandlung "für erledigt" erklärt, hieß es.

Das BKA hatte im April Verträge geschlossen, nach denen Internet-Provider anhand von Listen Internetangebote sperren sollten. Gesperrt werden sollten Seiten mit kinderpornografischem Inhalt. Der Antragssteller wehrte sich gegen diese Regelung, weil es möglich sei, dass Außenstehende auf seiner Internetseite Links anbrächten, die beispielsweise auf kinderpornografische Seiten führen könnten. Würden seine Seiten gesperrt, habe er mit finanziellen Einbußen zu rechnen, da er gewerbliche Internetseiten unterhalte. Zudem befürchtete der Antragsteller, ungewollt auf Seiten zu gelangen, die eine Strafverfolgung gegen ihn auslösen würden.

Die Vertreter des BKA erklärten, dass zurzeit keine Sperrlisten erstellt würden. Den Angaben zufolge gab das BKA weiter an, dass in den kommenden Jahren nicht mit Sperrlisten zu rechnen sei. Es solle zunächst versucht werden, eine beanstandete Seite zu löschen, bevor es zu einer Sperre komme.

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