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Bundeskriminalamt darf Sperr-Verträge nicht umsetzen

Vorsitzender des Verwaltungsgerichtes: gesetzliche Grundlage fehlt
Von Michael Friedrichs

Wir erinnern uns: Mitte April dieses Jahres haben mehrere deutsche Internetprovider - darunter die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, HanseNet, Telefónica /o2 und Kabel Deutschland - Verträge mit dem Bundeskriminalamt unterzeichnet, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten künftig über das Domain Name System (DNS) anhand einer geheimen Sperrliste blocken zu können. Der Vertragsunterzeichnung vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion in Politik und Gesellschaft. Auch danach ebbte die Kritik an dem Thema nicht ab. Trotzdem winkte die große Koalition aus CDU/CSU und SPD das Zugangserschwerungsgesetz zwei Monate später durch den Bundestag, um den Internetsperren eine rechtliche Grundlage zu geben.

Erfreuliche Nachrichten für alle Kritiker kommen heute aus Wiesbaden. In einem Gerichtsverfahren zwischen Julian Kornberger und der Bundesrepublik Deutschland hat der Vorsitzende des Verwaltungsgerichtes jetzt mitgeteilt, dass die gesetzliche Grundlage für das Inkrafttreten der Sperrverträge bis heute nicht bestehe und verlange daher vom Bundeskriminalamt, die geschlossenen Verträge mit den Internetprovidern nicht umzusetzen.

Desweiteren verlangt der Richter sowohl vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes als auch vom verantwortlichen Referatsleiter, der für die Erstellung der Sperrlisten verantwortlich ist, eine Versicherung an Eides statt, dass die Verträge bisher noch nicht umgesetzt wurden und keinerlei Listen den Providern zur Verfügung gestellt worden sind.

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