Entscheidung

Lizenz notwendig: "Bild"-Livestreams sind Rundfunk

Die Livestreams der "Bild"-Zeitung könnten bald verboten werden - wenn der Verlag dafür keine Sendelizenz beantragt. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landes­medien­an­stalten.
Von dpa /

Bild-Zeitung Live-Streams Sendelizenz Benötigt die Bild-Zeitung für ihre Live-Streams bald eine Sendelizenz?
Bild: dpa
Die Bild-Zeitung darf ihre Livestreams im Internet nur weiter anbieten, wenn sie dafür eine Sendelizenz bekommt.

Die Angebote "Bild live", "Die richtigen Fragen" und "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" seien als Rundfunk einzustufen, weil sie regelmäßig anhand eines Sendeplans ausgestrahlt würden und auf zeitgleichen Empfang ausgelegt seien. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

Kontroverse: Rundfunk oder nicht?

Bild-Zeitung Live-Streams Sendelizenz Benötigt die Bild-Zeitung für ihre Live-Streams bald eine Sendelizenz?
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Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) vorliege, müssten die Streams untersagt werden, hieß es in einer Mitteilung der Medienanstalten heute.

MABB-Direktorin Anja Zimmer erklärte, das "Bild"-Angebot erfülle die Kriterien eines Rundfunkangebots: Es werde live übertragen, sei redaktionell gestaltet, habe eine Reichweite von mehr als 500 Zuschauern und werde regelmäßig nach einem Sendeplan im Netz angeboten. In Vorgesprächen habe die MABB die "Bild"-Verantwortlichen darauf hingewiesen, dass für solche Streaming-Angebote eine Sendelizenz notwendig sei. Ansonsten müsse das Angebot vom Netz genommen werden.

Das Medienhaus Axel Springer ("Bild", "Die Welt") widersprach der Darstellung. Die genannten Formate seien in ihrer aktuellen Ausgestaltung kein zulassungspflichtiger Rundfunk, wie es der Rundfunkstaatsvertrag vorsehe. Sie seien weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt noch würden sie nach einem Sendeplan verbreitet. Die Entscheidung der ZAK sei daher unzutreffend. "Sobald ein Bescheid der MABB vorliegt, der die Entscheidung der ZAK umsetzt, werden wir prüfen, wie wir darauf reagieren", erklärte ein Sprecher.

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