Banking

Revolut: Probleme mit Lastschriften

Für Dienst­leister in Deutsch­land darf es keine Rolle spielen, ob eine Last­schrift bei einem Konto mit auslän­discher IBAN einge­löst wird. Das ist aber offenbar immer noch ein Problem, wie sich in unserem Praxis­test zeigte.
Von Björn König

In Deutsch­land hat sich der Begriff "IBAN-Diskri­minie­rung" einge­bür­gert. Was bedeutet das? Wer seine Rech­nung zum Beispiel bei einem Dienst­leister wie Ener­gie­ver­sorger oder Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter beglei­chen möchte, muss in der Regel seine Bank­ver­bin­dung hinter­legen. Dabei handelt es sich um eine IBAN mit 22 Zeichen, die in Deutsch­land mit dem Länder­kürzel DE beginnt. Analog exis­tieren auch in anderen euro­päi­schen Ländern IBANs, diese beginnen zum Beispiel in Groß­bri­tan­nien mit GB oder in Irland mit IL. Bild: Revolut Kunden von Revolut können ihre Rechnungen teilweise nicht per Lastschrift begleichen
Bild: Revolut
Und genau hier liegt das Problem: Obwohl mitt­ler­weile mit dem SEPA-Verfahren ein einheit­licher bargeld­loser Zahlungs­ver­kehrs­stan­dard in Europa exis­tiert, halten sich immer noch viele Unter­nehmen in Deutsch­land nicht an die Regeln. Bedeutet konkret: SEPA-Last­schriften werden zum Beispiel in Deutsch­land nur von Konten einge­löst, deren IBAN mit DE beginnt. Das ist aktuell offenbar nach wie vor ein Problem für Kunden der Smart­phone-Bank Revolut.

Probleme mit Versi­che­rung

In unserem Test trat das Problem unter anderem beim Versuch auf, ein Last­schrift­mandat beim Versi­cherer Getsafe zu hinter­legen. Dort wurde unsere briti­sche IBAN von Revolut nicht akzep­tiert, alter­nativ war die Abbu­chung nur via der eben­falls im Konto enthal­tenen virtu­ellen Master­card möglich. Inter­essant ist in diesem Zusam­men­hang außerdem, dass Revolut nach dem Brexit alle EU-Konten auf eine neu gegrün­dete Toch­ter­gesell­schaft in Litauen verlegt hat.

Dementspre­chend sollten auch ältere Revolut-Konten, welche noch eine GB-IBAN tragen, nicht mehr auf eine briti­sche Bank verweisen. Aller­dings ist Getsafe offenbar kein Einzel­fall. Busi­ness­konten des Zahlungs­dienst­leis­ters SumUp akzep­tierten in unserem Test die briti­sche IBAN von Revolut eben­falls nicht als Zahlungs­emp­fänger, obwohl das in Euro geführte Empfän­ger­konto wie bereits erwähnt im SEPA-Raum und der EU liegt.

Unter­nehmen verstoßen gegen Wett­bewerbs­recht

Soge­nannte IBAN-Diskri­minie­rungen treten vor allem in Deutsch­land gehäuft auf. Betrof­fene Nutzer sollten sich im konkreten Falle an die Beschwer­destelle der Wett­bewerbs­zen­trale wenden, dort steht auch ein entspre­chendes Online-Beschwer­defor­mular bereit. Even­tuell macht es aber Sinn, vor einer Beschwerde kurz Kontakt zum Anbieter aufzu­nehmen und das Problem anzu­spre­chen.

Viele Dienst­leister bieten neben der SEPA-Last­schrift mitt­ler­weile auch andere Zahl­ver­fahren wie PayPal, Klarna, Giropay und vor allem Kredit- und Debit­karten von Master­card und Visa an. Dementspre­chend sollte es in den meisten Fällen zumin­dest kurz­fristig trotzdem möglich sein, beim entspre­chenden Anbieter zu zahlen. Manche Dienst­leister verzichten sogar voll­ständig auf Last­schrift­zah­lungen, dies gilt insbe­son­dere für Mobil­funk­anbieter wie Freenet Funk oder den Telekom-Discounter Fraenk. Dort konnte man von Beginn an seine Mobil­funk­rech­nung gene­rell nur via PayPal beglei­chen, wobei sich mit dieser Praxis viele Kunden unzu­frieden zeigten. Zumin­dest Fraenk hat daraufhin kürz­lich das SEPA-Last­schrift­ver­fahren einge­führt.

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