Empörung

0137-Ping-Anrufe: Justiz weist Opfern die Schuld zu

Generalstaatsanwaltschaft Celle: Betroffene waren "sorglos"
Von Marc Kessler

Betrugsversuche mit sogenannten Ping-Anrufen, dem kurzen Anklingeln beim Anrufer, bei dem eine teure 0900- oder 0137-Nummer hinterlassen und auf den kostenpflichtigen Rückruf des Opfers spekuliert wird, sind in der Vergangenheit schon öfter vorgekommen. Die Verantwortlichen solcher "Dienste" wurden in der Vergangenheit auch regelmäßig juristisch belangt. Nun sorgen aber die Staatsanwaltschaft Hannover und deren übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft Celle für Unmut.

Grund dafür ist die Einstellung eines Verfahrens wegen Betrugs durch Ping-Anrufe mit 0137-Nummern, wobei den Betroffenen Kosten von jeweils 1 Euro pro Anruf entstanden. Wie das Portal antispam.de meldet, vertrat die Staatsanwaltschaft Hannover die Auffassung, die Betroffenen seien mehr oder minder selbst schuld gewesen. So schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung selbst in ihrem Blog meldet: "Wenn sie sich dafür entscheiden eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren dafür anfallen könnten, ist dies ihr eigenes Risiko." (sic!)

Generalstaatsanwaltschaft: Anrufer waren sorglos

Auf die anschließende Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens äußerte die Generalstaatsanwaltschaft Celle demnach: "Es mag richtig sein, dass es für die Tatbestandsmäßigkeit des Betruges keine Rolle spielt, ob der Getäuschte bei sorgfältiger Prüfung die Tauschung hätte erkennen können. Richtig ist aber auch, dass es nicht Aufgabe des Strafrechts ist, sorglose Menschen von den Folgen ihrer Entscheidungen freizustellen (...). Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts den Mitbürger vor einer groben Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen." (OLG Celle, 1 Ws 279/06)

Beim Portal antispam.de fragt man sich daher, "ob inzwischen der banden- und gewerbsmäßige Betrug im Bereich der Telekommunikation zur gewohnheitsrechtlich legitimierten Bagatelle mutiert" sei und wie es in Deuschland ohne (strafrechtliche) Konsequenzen bleiben könne, "wenn man auf solche Weise Geld verdient".

Nummern in jedem Fall bei der Bundesnetzagentur melden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) indes schaltet die für Ping-Anrufe verwendeten Rufnummern in der Regel schnell ab und belegt die Anbieter mit einem Inkasso-Verbot. Verbraucherzentralen raten dazu, solche Nummern bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Die Regulierungsbehörde kann dann gegen die rechtswidrige Nutzung der Nummer vorgehen. Ein entsprechendes Formblatt findet sich auf der Website [Link entfernt] der Behörde.