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VDSL Vectoring: Einsatz durch BNetzA endgültig genehmigt

Deutsche Telekom muss nun Musterverträge in geänderter Form vorlegen
Von Thorsten Neuhetzki

Homann freut sich über den Einsatz von VDSL Vectoring Homann freut sich über den Einsatz von VDSL Vectoring
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Der Einsatz von VDSL Vectoring in Deutschland ist nun endgültig ge­nehmigt. Wie die Bundesnetzagentur heute mitteilt, hat die EU-Kommission wie bereits vermutet ihre Ge­nehmigung zum Entscheidungs­entwurf des deutschen Regulierers gegeben. Diesen hatte die Bundes­netzagentur dem Regulierer Anfang Juli vorgelegt. Nun ist die Telekom am Zug, Muster­verträge in geänderter Form vorzulegen. Vectoring soll es den Anbietern ermöglichen, Anschlüsse mit 100 MBit/s im Down­stream zu realisieren, ohne Glasfasern verlegen zu müssen.

"Ich begrüße sehr, dass die EU-Kommission grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat", wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung der Behörde zitiert. Die Bundesnetzagentur habe in einem "zügigen, transparenten und intensiven Beschlusskammerverfahren ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen" für die Einführung von VDSL Vectoring gesorgt. Nun müssten die "investitionswilligen Unternehmen" für den Aus- und Aufbau der Netze sorgen. Dabei seien insbesondere auch ländliche Gebiete wichtig, betonte Homann. Homann freut sich über den Einsatz von VDSL Vectoring Homann freut sich über den Einsatz von VDSL Vectoring
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Aufgrund der heutigen Entscheidung muss die Telekom nun unverzüglich ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur "letzten Meile" und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln. Die Musterverträge müssen der Bundesnetzagentur vorgelegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.

Rückblick auf ein Jahr Vectoring-Diskussion

Der geplante Einsatz von Vectoring war vor genau einem Jahr im Vorfeld der IFA bekannt geworden. Kurz vor Weihnachten hatte die Telekom dann eine Regulierungsverfügung beantragt, die in der Branche vor allem auf Mitbewerberseite für viel Empörung gesorgt hatte. Selten wurde eine Regulierungsdiskussion derart hitzig und öffentlich geführt. Die Wettbewerber befürchteten gar eine Remonopolisierung durch die Hintertür.

Der Grund dafür ist technischer Natur: Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) möglich, ein entbündelter Zugriff damit - sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht - aber nicht mehr. Die Unternehmen befürchteten, dass sie auf ihre letzte Meile, die sie zur Versorgung der Kunden benötigen, verzichten müssen und ihre Investitionen der vergangenen Jahre entwertet werden.

Aufgrund der heute bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz (Kabelverzweiger auf der Straße) gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher auf der Grundlage des Vorschlags auch in Zukunft KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen. Sie müssen dann jedoch im Rahmen eines offenen Netzzugangs ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten - dies betrifft sowohl die Telekom als auch die Wettbewerber. Details zu dem Entscheidungsentwurf haben wir im Juli in einer ausführlichen Meldung zusammengefasst. Zudem haben wir damals die Reaktionen der Wettbewerber abgefragt. Die Telekom hat auf einer Netzabdeckungskarte schon erste Gebiete für den Ausbau genannt.

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