Rundfunkbeitrag: Ministerpräsidenten stimmen Erhöhung zu
Der Rundfunkbeitrag steigt moderat
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Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ihrer gestrigen Konferenz eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat beschlossen. Das teilte die Regierungschefin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, nach der Sitzung in Berlin mit.
Die Regierungschefs folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Diese hatte bei den Sendern eine Finanzlücke von gut 1,5 Milliarden Euro ausgemacht und daher eine Anhebung des Rundfunkbeitrags gefordert. Für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 3.035,4 Millionen Euro angemeldet. Dies hätte einem Rundfunkbeitrag von monatlich 19,24 Euro entsprochen.
Länderparlamente müssen Beschluss billigen
Der Rundfunkbeitrag steigt moderat
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Die Einigung sei ohne Aussprache erfolgt, erklärte Dreyer. Als einziges Bundesland habe sich Sachsen-Anhalt enthalten. "Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden", erklärte Dreyer. Die Landesregierung hätten von den öffentlich-rechtlichen Sendern "große Sparmaßnahmen" eingefordert. Zugleich stünden die Öffentlich-Rechtlichen mit der digitalen Transformation und weiteren Investitionen vor großen Herausforderungen.
Als nächsten Schritt werden die Länderparlamente unterrichtet, die noch zustimmen müssen. Bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Juni wollten die Regierungschefs den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnen. Die Beitragssteigerung könnte dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Rundfunkbeitrag löste 2013 die GEZ-Gebühr ab
Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die Rundfunkgebühr (auch bekannt als GEZ-Gebühr) abgelöst. Zu zahlen ist er von jedem Haushalt, unabhängig davon, ob dort Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht.
Bei Betriebsstätten gibt es Staffelregelungen. Über die Höhe entscheiden letztlich die Ministerpräsidenten und Parlamente der Bundesländer. Der Bericht der KEF, die alle vier Jahre eine Empfehlung für den Rundfunkbeitrag vorlegt, ist dafür maßgeblich.