Check: Viele Online-Händler setzen neue Verbraucherrechte schlecht um
Online-Check bei Händler
Bild: dpa
Viele Online-Händler haben die seit dem 13. Juni
geltenden neuen Verbraucherrechte einer Untersuchung zufolge noch
nicht ausreichend umgesetzt. 29 Prozent der untersuchten Shops hätten
kaum bis gar nicht auf die veränderte Rechtslage reagiert, teilte die
Zertifizierungsstelle Trusted Shops mit. Nur die "größtenteils
notwendigen" Änderungen setzten demnach 34 Prozent der Shops um. Die
Händler setzten sich damit einem hohen Abmahnrisiko aus, hieß es.
Online-Check bei Händler
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Die größten Mängel sieht das Unternehmen aus Köln im neuen
Widerrufsrecht. "Die Shopbetreiber greifen nach wie vor auf veraltete
Belehrungen zurück, und auch das vorgeschriebene
Muster-Widerrufsformular ist oft nicht verfügbar", sagte Carsten
Föhlisch von Trusted Shops. Das Unternehmen vergibt nach einer
Untersuchung Gütesiegel an seine Kunden, zu denen unter anderem die
Commerzbank, Zalando und Bon Prix gehören. Für die aktuellen
Ergebnisse untersuchte Trusted Shop 100 Online-Händler.
Online-Händler dürfen bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen
Nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie dürfen Online-Händler zum Beispiel ihren Kunden bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Der Widerruf eines Kaufs muss durch den Kunden formal und schriftlich erfolgen. Die Richtlinie regelt auch, wie deutlich und klar die Kunden die nötigen Informationen zu einem Bestellvorgang bekommen.
Trotz der neuen Regelungen bieten einige Online-Shops weiterhin eine kostenlose und günstige Rücksendung für Produkte an. In diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht zu ausgewählten kulanten Online-Händlern. Lesen Sie weiterhin, worauf der Verbraucher nun achten muss sowie welche Vor- und Nachteile die neue EU-Richtlinie mitbringt. Einige Shops achten leider nicht auf die Kundenrechte. Wie Sie seriöse Online-Shops erkennen, zeigen wir Ihnen in diesem Hintergrundbericht.