Urteil

Kunde verklagt o2: 1350 Euro für jede Werbe-Mail

Ein o2-Kunde hat der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke widersprochen und dennoch weitere Werbe-Mails erhalten. Nun gewann er den Rechtsstreit gegen die Telefongesellschaft.
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o2 verliert Rechtsstreit um Werbe-E-Mails o2 verliert Rechtsstreit um Werbe-E-Mails
Fotos: naschman-fotolia.com/teltarif.de, Grafik/Montage: teltarif.de
Wer kennt nicht die Flut von Werbe-E-Mails, die auch Telefongesellschaften gerne an ihre Kunden verschicken. Ist der Kunde mit der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke einverstanden, dann ist das nicht zu beanstanden. Anders sieht es allerdings aus, wenn Werbe-Mails ausdrücklich vom Kunden untersagt wurden.

Wie der Focus nun unter Berufung auf BILDplus berichtet, verfügt ein Hamburger Rechtsanwalt bereits über einen Telefon- und Internet-Anschluss von o2. Die Münchner Telefongesellschaft warb per E-Mail allerdings für weitere Produkte. Der Kunde untersagte die Verwendung seiner Daten für Werbung, doch der Konzern verschickte seine E-Mails weiterhin.

Erste Abmahnung schon 2014

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2014 mahnte der Kunde seine Telefongesellschaft dem Bericht zufolge erstmals ab. Dem Bericht zufolge unterzeichnete o2 auch eine entsprechende Unterlassungserklärung, was das Unternehmen jedoch nicht davon abhielt, weitere Werbung per E-Mails zu verschicken. Der Hamburger Anwalt konnte so bereits 750 Euro von o2 einfordern, die der Konzern auch zahlte.

Allerdings erwirkte der Kunde dem Bericht zufolge eine neue Unterlassungserklärung. Damit erhöhte sich die fällige Strafzahlung für jede unverlangte Werbe-E-Mail auf 1350 Euro. Auch diese "Preiserhöhung" schreckte o2 nicht davor ab, weitere unverlangte elektronische Post an den Kunden zu schicken. Dieser machte die Forderungen geltend, doch nun weigerte sich die Telefongesellschaft.

Anwalt gewinnt Rechtsstreit gegen o2

Der Anwalt zog vor das Landgericht München, da o2 in der bayerischen Landeshauptstadt seinen Firmensitz hat, und bekam Recht. Noch gab sich die Telefónica-Marke allerdings nicht geschlagen. Erst nachdem der Kunde auch vom Oberlandesgericht Recht bekam, zeigte sich der Telekommunikationskonzern einsichtig.

Für drei unerwünscht empfangene Werbe-Mails bekommt der Kunde von o2 nun insgesamt 4050 Euro. Nun bleibt die Frage offen, ob es der Telefongesellschaft gelingt, den Versand der Werbebotschaften an speziell diesen Kunden zu stoppen oder ob dieser weitere unerwünschte E-Mails bekommt, die weitere Strafzahlungen nach sich ziehen könnten.

In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, welchen Prepaid-Tarif o2 nach einer vorübergehenden Einstellung jetzt wieder anbietet.

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