Datenschutz

Neues Bundesdatenschutzgesetz tritt morgen in Kraft

Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Wirksamkeit
Von Steffen Herget

Morgen trittt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Das neue Gesetz soll vor allem den Datenmissbrauch und den Handel mit Adress- und Kontaktdaten erschweren. Persönliche Daten dürfen grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben - hierzu gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen. Nach dem neuen Kopplungsverbot darf der Abschluss eines Vertrages nicht davon abhängig gemacht werden, ob die persönlichen Daten für Werbezewecke freigegeben wurden. Auch die Anforderungen für Auftragsdatenverarbeitung in Callcentern und Rechenzentren wurden verschärft, der Mindestinhalt für Verträge umfasst zehn Punkte, die immer erfüllt werden müssen.

Zum Datenschutz für Arbeitnehmer wurde lediglich eine Grundsatzregelung getroffen. Diese erlaubt etwa die Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung in Unternehmen nur bei einem konkreten Verdacht. Darüber hinaus wurden Bußgelder festgelegt, striktere Vorgaben an die Datensicherheit sowie Möglichkeiten zur Prävention durch die Datenschutzaufsicht. Auch müssen Unternehmen in Zukunft gravierende Datenverstöße bei den entsprechenden Stellen melden.

Bereits vor dem Inkrafttreten wird jedoch Kritik an dem überarbeiteten Papier laut. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) befindet die Änderungen als nicht weitreichend genug. Kanzlerin Merkel habe sich auf dem diesjährigen Verbrauchertag eindeutig positioniert, gerade was die Unterbindung des Adresshandels angehe, so Vorstand Gerd Billen. Das neue Gesetz unterbinde auch in der neuen Fassung nicht den Handel mit Adressdaten ohne die Einwilligung der Betroffenen, so Billen weiter. Auch sei die Forderung nicht aufgegriffen worden, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße effektiv vorzugehen. Nach der Bundestagswahl soll hier von der alten oder neuen Regierung nach dem Willen des VZBV deutlich nachgebessert werden.

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