Themenspezial: Verbraucher & Service Statement

NetCologne: Nur 3 Beschwerden wegen Konferenz-Gebühren

NetCologne berechnet auch in Zeiten von Home-Office eine Extra-Gebühr für Tele­fon­kon­ferenzen mit Fest­netz-Nummer. Doch offenbar haben sich darüber kaum Kunden beschwert.
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Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne
Bild: teltarif.de
Spielen klas­sische Tele­fon­kon­ferenzen in der aktu­ellen Zeit, in der viele Menschen zu Hause arbeiten müssen, über­haupt noch eine große Rolle? Jeden­falls verzeich­neten die Anbieter im Früh­jahr 2020 einen regel­rechten Ansturm und mussten ihre Kapa­zität erwei­tern. Doch sicher­lich nutzt ein großer Teil der Heim-Arbeiter inzwi­schen Video-Konfe­renz­dienste.

Kürz­lich hatte teltarif.de darüber berichtet, dass NetCologne als einer der letzten Provider noch Extra-Gebühren für die Anwahl von Tele­fon­kon­ferenz-Diensten berechnet, und zwar auch dann, wenn der Konfe­renz­dienst eine Fest­netz­nummer bereit­stellt, der Kunde eine Fest­netz-Flat­rate bei NetCologne hat und mögli­cher­weise davon ausgeht, dass die Anwahl dieser Nummer in die Flat­rate einge­schlossen ist.

In Reak­tion auf unseren Bericht hat NetCologne hierzu nun ausführ­lich Stel­lung bezogen.

Konfe­renz: Kommu­nika­tion von Mensch zu Mensch?

Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne
Bild: teltarif.de
Zunächst äußerte sich NetCologne grund­sätz­lich zu der Thematik mit den Tele­fon­kon­ferenzen:

Gemäß unserer Geschäfts­bedin­gungen werden Verbin­dungen zu Service-Diensten (z.B. Chat-, Call­through- oder Konfe­renz­dienste), auch wenn diese über geogra­fische Fest­netz­ruf­num­mern reali­siert werden, kosten­pflichtig abge­rechnet. Da es sich hier um keine gewöhn­lichen Fest­netz­gespräche mit zwei Teil­neh­mern handelt, sondern eine zusätz­liche Dienst­leis­tung in Anspruch genommen wird, ist diese nicht von der Fest­netz-Flat abge­deckt. Sofern eine Rufnummer nicht auf unserer Home­page unter den kosten­pflich­tigen Service-Diensten aufge­führt wird, wird sie auch nicht separat in Rech­nung gestellt.
NetCologne argu­men­tiert in diesem Punkt also ähnlich wie 1&1 vor der Einstel­lung der Extra-Berech­nung, bei Tele­fon­kon­ferenzen würde es sich nicht um "gewöhn­liche Fest­netz­gespräche mit zwei Teil­neh­mern" handeln. 1&1 hatte seiner­zeit die Formu­lie­rung verwendet: "Unsere Telefon-Flat­rates beziehen sich auf eine Kommu­nika­tion von Mensch zu Mensch; daher werden Konfe­renz­dienste geson­dert ausge­wiesen." NetCologne-Kunden sollten also tatsäch­lich vor jeder Nutzung eines Konfe­renz­dienstes nach­schauen, ob die betref­fende Rufnummer auf der Liste der kosten­pflich­tigen Dienste aufge­führt ist.

NetCologne: Offenbar nur drei Beschwerden

Selbst­ver­ständ­lich wollten wir von NetCologne wissen, wie viele Kunden sich über die Praxis beschwert haben und ob der Netz­betreiber dauer­haft an dieser Praxis fest­halten wird. Dazu teilt uns NetCologne mit:

Seit Beginn der Corona-Krise hatten wir dies­bezüg­lich drei Kunden-Rekla­mationen, die wir aufgrund der aktu­ellen Situa­tion selbst­ver­ständ­lich kulant behan­delt haben. Die gering[en] entstan­denen Kosten haben wir den Kunden entspre­chend erstattet.

Die Zahlen zeigen, dass der Bedarf von tele­foni­schen Konfe­renzen begrenzt ist. In den aktu­ellen Zeiten wird vor allem die Inter­net­nut­zung immer wich­tiger, mit der auch die häufig genutzte Funk­tion der Video­tele­fonate möglich sind. Dies haben wir erkannt und schnell reagiert, sodass wir seit September für alle Neu- und Bestands­kunden 500 MBit/s für nur 39,95 Euro anbieten. Ob wir zukünftig auch die Kosten von Anrufen bei Service-Diensten anpassen werden, können wir Ihnen zum jetzigen Zeit­punkt nicht sagen.

NetCologne-Kunden, denen durch die Nutzung von Tele­fon­kon­ferenz-Diensten eine erhöhte Rech­nung entstanden ist, sollten also nicht zögern, dies­bezüg­lich mit dem Netz­betreiber Kontakt aufzu­nehmen und gege­benen­falls um eine Erstat­tung bitten.

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