Themenspezial: Verbraucher & Service Urteils-Folgen

Netcologne: Zunächst weiter Extra-Gebühren für Konferenzen

1&1 wurde gericht­lich verboten, mit Fest­netz-Flats zu werben und dann aber Anrufe zu Konfe­renz­diensten mit Fest­netz­nummer extra zu berechnen. Netco­logne macht das weiterhin - wir haben noch­mals nach­gefragt.
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In dieser Woche wurde ein weit­rei­chendes Urteil gegen 1&1 bekannt: Bis in die Corona-Pandemie hinein warb 1&1 für seine DSL- und VDSL-Tarife noch mit einer Fest­netz-Flat, berech­nete dann aber Anrufe zu Tele­fon­kon­ferenz-Diensten mit Fest­netz­nummer extra. Diese Werbung wurde nun gericht­lich als illegal einge­stuft.

Der Anbieter Netco­logne ist nach diesem Urteil nun einer der letzten Provider, der noch Extra-Gebühren für Servi­cedienste mit Fest­netz­ein­wahl berechnet. Netco­logne hat dazu eine Liste mit Fest­netz­num­mern, deren Anwahl nicht in der Flat­rate enthalten ist. Offenbar gab es bis zum Oktober 2020 aber nur drei Beschwerden wegen der Extra-Berech­nung von Konfe­renz-Gebühren. Wir haben dazu nun erneut bei Netco­logne nach­gefragt.

Die Defi­nition von "Flat­rate"

Netcologne und die Extragebühr bei Telefonkonferenzen Netcologne und die Extragebühr bei Telefonkonferenzen
Bild: picture alliance / dpa
Netco­logne hat uns eine ausführ­liche Antwort auf unsere Anfrage geschickt. Zunächst geht der Anbieter auf die Defi­nition des Begriffs Flat­rate ein:

Mit Blick auf die Beprei­sung von Sonder- und Service-Rufnum­mern inner­halb einer Flat­rate ins deut­sche Fest­netz möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass sich die konkrete werb­liche Ausge­stal­tung der NetCologne in puncto Flat­rate in wesent­lichen Punkten von dem Sach­ver­halt aus Urteil des LG Koblenz vom 08.02.2022 - Az. 3 HK O 43/20 unter­scheidet.

Dem Begriff Flat­rate für sich genommen ist noch keine klare und eindeu­tige Aussage darüber zu entnehmen, welches genaue Leis­tungs­spek­trum durch eine Flat­rate abge­golten werden soll (ausführ­lich dazu: OLG Frank­furt am Main, Urteil vom 29.05.2008 in BeckRS 2010, 01011). Die bereits in ursprüng­licher Anfrage mitge­teilte Rege­lung in unseren Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen sowie die Hinweise im Rahmen unseres Werbe­auf­tritts stellen klar, dass es sich bei Tele­fon­ver­bin­dungen zu Sonder­ruf­num­mern / Service-Diensten (z.B. Chat-, Call­through- oder Konfe­renz­dienste) nicht um Gespräche im Sinne der vertrag­lichen Verein­barung handelt und dass daher für diese Verbin­dungen grund­sätz­lich Entgelte gemäß der jeweils aktu­ellen Preis­liste zu zahlen sind. Verschie­dene Anbieter können mithin Flat­rates für unter­schied­liche Leis­tungs­spek­tren anbieten.

Das aktu­elle Urteil gegen 1&1 und weitere Beschwerden

Auf unsere Frage, ob auch Netco­logne sich an das gegen 1&1 ergan­gene Urteil halten wird, schreibt uns der Anbieter:

Das in Bezug genom­mene Gerichts­urteil gegen die 1&1 Telecom GmbH wurde uns genau wie Ihnen erst im Laufe dieser Woche aufgrund der Veröf­fent­lichung durch den VZBV bekannt und unter­liegt daher noch der näheren recht­lichen Bewer­tung. Sofern Maßnahmen unser­seits erfor­der­lich sein sollten, um im Zusam­men­hang mit der Werbung des Begriffs Flat­rate ins deut­sche Fest­netz eine Irre­füh­rung von Kunden auszu­schließen, werden diese selbst­ver­ständ­lich ergriffen.
Schließ­lich wollten wir wissen, ob es seit unserer letzten Anfrage im Herbst 2020 insbe­son­dere im Hinblick auf die Arbeit im Home­office weitere Beschwerden von Netco­logne-Kunden über die Extra­berech­nung der Konfe­renz­dienste mit Fest­netz­ein­wahl gegeben hat. Dazu schreibt Netco­logne:
Zur Ihrer Frage bezüg­lich der betrof­fenen Kunden: Eine detail­lierte Auswer­tung nehmen wir hier nicht vor, können aber aus den Erfah­rungs­werten unserer Kunden­betreuer sagen, dass wir weiterhin kaum Kunden-Rekla­mationen zu diesem Thema haben. Tele­fon­kon­ferenzen haben zudem durch den Trend zur Video-Tele­fonie heute kaum mehr Rele­vanz.
Video-Konfe­renzen sind nicht nur für Geschäfts­kunden, sondern auch unter Freunden, in der Familie oder bei Vereinen ein unver­zicht­bares Kommu­nika­tions­mittel. Wir verglei­chen die wich­tigsten kosten­losen Dienste.

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