Netcologne: Zunächst weiter Extra-Gebühren für Konferenzen
In dieser Woche wurde ein weitreichendes Urteil gegen 1&1 bekannt: Bis in die Corona-Pandemie hinein warb 1&1 für seine DSL- und VDSL-Tarife noch mit einer Festnetz-Flat, berechnete dann aber Anrufe zu Telefonkonferenz-Diensten mit Festnetznummer extra. Diese Werbung wurde nun gerichtlich als illegal eingestuft.
Der Anbieter Netcologne ist nach diesem Urteil nun einer der letzten Provider, der noch Extra-Gebühren für Servicedienste mit Festnetzeinwahl berechnet. Netcologne hat dazu eine Liste mit Festnetznummern, deren Anwahl nicht in der Flatrate enthalten ist. Offenbar gab es bis zum Oktober 2020 aber nur drei Beschwerden wegen der Extra-Berechnung von Konferenz-Gebühren. Wir haben dazu nun erneut bei Netcologne nachgefragt.
Die Definition von "Flatrate"
Netcologne und die Extragebühr bei Telefonkonferenzen
Bild: picture alliance / dpa
Netcologne hat uns eine ausführliche Antwort auf unsere Anfrage geschickt. Zunächst geht der Anbieter auf die Definition des Begriffs Flatrate ein:
Mit Blick auf die Bepreisung von Sonder- und Service-Rufnummern innerhalb einer Flatrate ins deutsche Festnetz möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass sich die konkrete werbliche Ausgestaltung der NetCologne in puncto Flatrate in wesentlichen Punkten von dem Sachverhalt aus Urteil des LG Koblenz vom 08.02.2022 - Az. 3 HK O 43/20 unterscheidet.Dem Begriff Flatrate für sich genommen ist noch keine klare und eindeutige Aussage darüber zu entnehmen, welches genaue Leistungsspektrum durch eine Flatrate abgegolten werden soll (ausführlich dazu: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.05.2008 in BeckRS 2010, 01011). Die bereits in ursprünglicher Anfrage mitgeteilte Regelung in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hinweise im Rahmen unseres Werbeauftritts stellen klar, dass es sich bei Telefonverbindungen zu Sonderrufnummern / Service-Diensten (z.B. Chat-, Callthrough- oder Konferenzdienste) nicht um Gespräche im Sinne der vertraglichen Vereinbarung handelt und dass daher für diese Verbindungen grundsätzlich Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen sind. Verschiedene Anbieter können mithin Flatrates für unterschiedliche Leistungsspektren anbieten.
Das aktuelle Urteil gegen 1&1 und weitere Beschwerden
Auf unsere Frage, ob auch Netcologne sich an das gegen 1&1 ergangene Urteil halten wird, schreibt uns der Anbieter:
Das in Bezug genommene Gerichtsurteil gegen die 1&1 Telecom GmbH wurde uns genau wie Ihnen erst im Laufe dieser Woche aufgrund der Veröffentlichung durch den VZBV bekannt und unterliegt daher noch der näheren rechtlichen Bewertung. Sofern Maßnahmen unserseits erforderlich sein sollten, um im Zusammenhang mit der Werbung des Begriffs Flatrate ins deutsche Festnetz eine Irreführung von Kunden auszuschließen, werden diese selbstverständlich ergriffen.Schließlich wollten wir wissen, ob es seit unserer letzten Anfrage im Herbst 2020 insbesondere im Hinblick auf die Arbeit im Homeoffice weitere Beschwerden von Netcologne-Kunden über die Extraberechnung der Konferenzdienste mit Festnetzeinwahl gegeben hat. Dazu schreibt Netcologne:
Zur Ihrer Frage bezüglich der betroffenen Kunden: Eine detaillierte Auswertung nehmen wir hier nicht vor, können aber aus den Erfahrungswerten unserer Kundenbetreuer sagen, dass wir weiterhin kaum Kunden-Reklamationen zu diesem Thema haben. Telefonkonferenzen haben zudem durch den Trend zur Video-Telefonie heute kaum mehr Relevanz.Video-Konferenzen sind nicht nur für Geschäftskunden, sondern auch unter Freunden, in der Familie oder bei Vereinen ein unverzichtbares Kommunikationsmittel. Wir vergleichen die wichtigsten kostenlosen Dienste.