Krankschreibung per Videokonferenz wird generell erlaubt
Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin
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Patienten können sich künftig per Videosprechstunde
vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung
per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis
bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per
Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame
Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und
Krankenhäuser, wie das Gremium heute in Berlin mitteilte. Ein
Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde
besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der
Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte.
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
Akzeptanz von Videosprechstunden steigt
Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin
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Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise
die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli
veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt
45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem
Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres
erst 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt
haben demnach nun 13 Prozent - im Mai waren es acht Prozent, vor einem
Jahr fünf Prozent. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit
Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -Besprechungen für mehr
Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag.
Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr - der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.
Gesundheits-Apps auf Rezept
Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: 59 Prozent können sich eine Nutzung "auf jeden Fall" oder "eher" vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden - zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
Digitale Patientenakte ab 1. Januar
Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
In der ersten Corona-Welle war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden.
In einer Übersicht vergleichen wir die wichtigsten kostenlosen Videokonferenz-Dienste.