Regelung

Krankschreibung per Videokonferenz wird generell erlaubt

Gesund­heits­wesen digital: Künftig können sich Pati­enten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich wegen Krank­heit schonen müssen. Die Krank­schrei­bung per Video­kon­fe­renz wird gene­rell erlaubt - auch ohne Corona.
Von dpa /

Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin
Bild: dpa
Pati­enten können sich künftig per Video­sprech­stunde vom Arzt krank­schreiben lassen. Voraus­set­zung für die Krank­schrei­bung per Video ist, dass der Versi­cherte der behan­delnden Arzt­praxis bekannt ist und die Erkran­kung eine Unter­su­chung per Video­sprech­stunde zulässt. Das beschloss der Gemein­same Bundes­aus­schuss von Spit­zen­ver­tre­tern der Ärzte, Kran­ken­kassen und Kran­ken­häuser, wie das Gremium heute in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versi­cherten auf Krank­schrei­bung per Video­sprech­stunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglich­keit wurde unab­hängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte.

Die erst­ma­lige Fest­stel­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit per Video ist auf einen Zeit­raum von sieben Kalen­der­tagen begrenzt. Eine Folge­krank­schrei­bung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorhe­rige Arbeits­un­fä­hig­keit bei einer unmit­tel­baren persön­li­chen Unter­su­chung fest­ge­stellt wurde. Ausschließ­lich per Online-Frage­bogen, Chat-Befra­gung oder Tele­fonat darf niemand krank­ge­schrieben werden.

"Als Stan­dard für die Fest­stel­lung von Arbeits­un­fä­hig­keit gilt weiterhin die unmit­tel­bare persön­liche Unter­su­chung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelge­mann vom Bundes­aus­schuss. "Im Einzel­fall soll aber die Fest­stel­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit über eine Video­sprech­stunde möglich sein, ganz unab­hängig von Pande­mie­ge­scheh­nissen."

Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Beschei­ni­gung einer Arbeits­un­fä­hig­keit für die Kran­ken­kasse digi­ta­li­siert und elek­tro­nisch über­mit­telt. Bereits seit Längerem schreitet die Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens voran.

Akzep­tanz von Video­sprech­stunden steigt

Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin Videosprechstunde per Tablet mit einer Ärztin
Bild: dpa
Unab­hängig von der aktu­ellen Erleich­te­rung stieg in der Corona-Krise die Akzep­tanz von Video­sprech­stunden. Laut einer im Juli veröf­fent­lichten Umfrage des Digi­tal­ver­bands Bitkom können sich jetzt 45 Prozent der Bundes­bürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergan­genen Jahres erst 30 Prozent. Tatsäch­lich schon eine Video­sprech­stunde genutzt haben demnach nun 13 Prozent - im Mai waren es acht Prozent, vor einem Jahr fünf Prozent. Aus Gründen des Infek­ti­ons­schutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Video­kon­fe­renzen und -Bespre­chungen für mehr Menschen als früher in verschie­denen Berei­chen des Lebens zum Alltag.

Laut der Umfrage nahmen Pati­enten Video­sprech­stunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr - der Rest wandte sich über Online-Platt­formen an unbe­kannte Medi­ziner.

Gesund­heits-Apps auf Rezept

Offen sind viele Bundes­bürger demnach auch für Gesund­heits-Apps, die bald unter bestimmten Voraus­set­zungen auf Kassen­kosten zu haben sein sollen: 59 Prozent können sich eine Nutzung "auf jeden Fall" oder "eher" vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesund­heits­mi­nister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden - zum Beispiel Anwen­dungen, die beim regel­mä­ßigen Einnehmen von Medi­ka­menten helfen oder digi­tale Tage­bü­cher für Diabe­tiker.

Digi­tale Pati­en­ten­akte ab 1. Januar

Ein zentrales Projekt bei der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens sind elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als frei­wil­liges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfei­nerte Daten­schutz­ein­stel­lungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorge­sehen, auch für jedes Doku­ment einzeln fest­zu­legen, welcher Arzt es sehen kann.

In der ersten Corona-Welle war vorüber­ge­hend auch eine tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bungen wegen einer Erkäl­tung möglich gewesen. Es handelte sich um eine Sonder­re­ge­lung, die zum 31. Mai auslief. Anste­ckungs­mög­lich­keiten sollten verrin­gert, Arzt­praxen entlastet werden.

In einer Über­sicht verglei­chen wir die wich­tigsten kosten­losen Video­kon­fe­renz-Dienste.

Mehr zum Thema Video-Konferenz