Privatsphäre

Google: Löschung von Aktivitätsdaten nun voreingestellt

Google betont, dass der Schutz der Privat­sphäre oberste Prio­rität hat. Um dem nach­zu­kommen, gibt es eine neue, auto­ma­ti­sierte Einstel­lung.
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Logo: Google, Grafik: Image(s) licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Google betont ein weiteres Mal, wie wich­tige der Firma der Schutz der Privat­sphäre des Nutzers ist. Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, gibt es Post von Sundar Pichai, "CEO of Google and Alphabet", unter anderem auf dem offi­zi­ellen Google-Produkt-Blog (Deutsch­land).

Der CEO kündigt eine neue Privat­sphä­re­funk­tion an. Damit sollen Nutzer die Möglich­keit bekommen, die Spei­che­rung der Akti­vi­täts­daten einzu­schränken. Genau genommen muss der Nutzer zu Beginn seiner Google-Akti­vität gar nicht mehr tätig werden. Die Löschung der Akti­vi­täts­daten ist nun vorein­ge­stellt.

Google: Neue Privat­sphäre-Einstel­lung

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Bereits im vergan­genen Jahr wurde eine neue Funk­tion akti­viert, die das auto­ma­ti­sche Löschen von Akti­vi­täts­daten ermög­licht. Zum Akti­vieren des Features musste der Nutzer aber selbst aktiv werden und entscheiden, ob der Stand­ort­ver­lauf und Web - und App-Akti­vi­täten (auch Sprach­ak­ti­vi­täten) entweder alle drei oder alle 18 Monate gelöscht werden. Anschlie­ßend werden die Daten nach dem entspre­chend vorein­ge­stellten Zeit­raum gelöscht.

Ab sofort erfährt das Feature eine Verän­de­rung. Für Nutzer, die den Stand­ort­ver­lauf erst­malig akti­vieren, ist das auto­ma­ti­sche Löschen des Stand­ort­ver­laufs auf 18 Monate vorein­ge­stellt. Der gleiche Zeit­raum gilt auch für die Web- und App-Akti­vi­täten. Die auto­ma­ti­sche Vorein­stel­lung gilt dabei aber nur für neue Nutzer als Stan­dard. Wer bereits Google-Dienste in Anspruch nimmt, muss die auto­ma­ti­sche Löschung der Daten auf einen der beiden verfüg­baren Zeit­räume selbst regu­lieren.

Wenn die auto­ma­ti­sche Löschung bereits vorher akti­viert wurde - beispiels­weise auf drei Monate - wird Google diese Einstel­lung nicht auto­ma­tisch verän­dern und plötz­lich auf 18 Monate hoch­setzen.

Der Video-Dienst YouTube wird eben­falls mit der neuen Einstel­lung ausge­stattet. Das Zeit­fenster für auto­ma­ti­sches Löschen wird stan­dard­mäßig auf 36 Monate gesetzt. Das passiert, wenn sich Nutzer erst­malig bei YouTube anmelden oder der YouTube-Verlauf erst­malig akti­viert wurde. Weiterhin teilt Google mit, dass die Vorein­stel­lungen nicht für Gmail, Drive oder Google Fotos gelten.

Wenn Inhalte von Verlagen bei Google News oder in der Google Suche auftau­chen, bezahlt der Internet-Konzern bislang mit dem Traffic, der auf die Verlags­seiten geleitet wird. Künftig wird Google für umfang­rei­chere Inhalte seine gefüllten Kassen öffnen. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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