Vorschlag

Roaming-Strafen: EU-Kommission will Verbraucher schützen

Die EU-Kommission will die Verbraucher vor zu harten Strafen beim Roaming schützen und hat den jüngsten Vorschlag dazu noch mal überarbeitet.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Im Ringen um kostenfreies Roaming im europäischen Ausland hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert [Link entfernt] . Anbieter sollten etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können, teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel mit.

Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunkations-Preisen in den EU-Staaten verhindern. EU-Kommission will Verbraucher vor Strafen beim Roaming schützen EU-Kommission will Verbraucher vor Strafen beim Roaming schützen
Bild: dpa

Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet

Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren.

Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. "Dauerhaftes Roaming" war in jenem Beschluss nicht vorgesehen, was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.

Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen.

Die neuen Roaming-Regelungen sollen dem ursprünglichen Zeitplan zufolge zum 15. Juni 2017 wirksam werden. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament eine Senkung des Großhandelspreises beschlossen. Dadurch haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, untereinander für Telefonate 3 Cent pro Minute in Rechnung zu stellen - zuvor war ein Großhandelspreis in Höhe von 4 Cent pro Minute angedacht. In einem Hintergrundartikel erfahren Sie, welche günstigeren Großhandelspreise für Daten-Roaming gelten und in welchen Verträgen man schon heute keinen Roaming-Zuschlag hat.

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