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EU-Roaming ohne Extra-Kosten: Das müssen Sie zur Umstellung wissen

Ab sofort können Mobilfunkkunden ihre SIM-Karten im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands nutzen. Einige Besonderheiten gilt es zu beachten.
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Bereits vor neun Jahren hat die Europäische Union mit der Regulierung der Roaming-Kosten begonnen, die Mobilfunkkunden zahlen müssen, die ihren Vertrag oder ihre Prepaidkarte im Ausland einsetzen. Seitdem sind die Zusatzgebühren für Telefonie, SMS und den mobilen Internet-Zugang in den Staaten der Europäischen Union kontinuierlich gesunken.

Nun startet ein neues Kapitel der Regulierung der Roamingkosten in der EU. Roam like Home lautet dabei das Stichwort. Sprich: Die Kunden sollen ihre Mobilfunkanschlüsse in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu den gleichen Konditionen nutzen können wie im Heimatland. Einige Besonderheiten gibt es dennoch zu beobachten.

Kann ich meinen Tarif wirklich EU-weit genauso wie innerhalb Deutschlands nutzen?

Alle Details zum neuen EU-Roaming Alle Details zum neuen EU-Roaming
Fotos: Randi-Rohlman-fotolia.com/teltarif.de, Grafik/Montage: teltarif.de
Das war die Idee, die hinter der EU-Verordnung steht. Grundsätzlich gilt das auch so, aber es gibt Ausnahmen. So sind ausschließlich netzintern nutzbare Leistungen von der Regulierung ausgenommen. Das heißt, eine Flatrate, die ausschließlich für netzinterne Gespräche oder für Verbindungen innerhalb der Community gilt, muss im Ausland nicht angeboten werden.

Umgekehrt gilt der regulierte Tarif auch für Anrufe und den SMS-Versand zwischen verschiedenen EU-Staaten. So kann ein Telefonat von Deutschland nach Italien eine teure (weil nicht regulierte) Auslandsverbindung sein, während das gleiche Gespräch von Österreich nach Italien in der Allnet-Flat des Kunden enthalten ist.

Welche weiteren Einschränkungen gibt es?

Während die Kunden beispielsweise eine Allnet-Flatrate inklusive Daten-Flatrate im EU-Ausland genauso wie innerhalb Deutschlands nutzen können, fallen für die Telefongesellschaften weiterhin Kosten an. Diese wurden ebenfalls reguliert und sollen für die Datennutzung in den kommenden Jahren sukzessive weiter fallen.

Aktuell gelten Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für den Versand einer SMS. Für die mobile Internet-Nutzung gelten zunächst 9,163 Euro pro Gigabyte. Bis zum 1. Januar 2022 reduzieren sich diese Kosten auf 2,975 Euro pro Gigabyte. Die Anbieter haben die Möglichkeit, Fair Use Policys festzulegen, die die Datennutzung im Ausland dann doch wieder einschränken.

Wie sehen die Fair Use Policys der Netzbetreiber aus?

Bei der Deutschen Telekom und bei Vodafone gibt es bislang keine Fair Use Policys. In den aktuellen Tarifen dieser beiden Anbieter war allerdings auch schon vor dem Stichtag 15. Juni 2017 die Internet-Nutzung im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands möglich.

Anders sieht es bei o2 aus. Die Telefónica-Marke bot bisher eine EU-Option mit maximal 1 GB Inklusivvolumen pro Monat für die Nutzung im Ausland an. Diese Regelung wäre nicht mehr mit der neuen EU-Verordnung konform. o2 hat auf seiner Webseite ausführlich seine Fair-use-Regelungen beschrieben, die aber nur bei mehrmonatiger Auslandsnutzung zum Tragen kommen, wie die Telefónica-Pressestelle auf Anfrage erläutert hat.

Gilt das Roaming ohne Extra-Kosten auch in meinem Tarif?

Der deutsche Handytarif kann fast uneingeschränkt im EU-Ausland genutzt werden Der deutsche Handytarif kann fast uneingeschränkt im EU-Ausland genutzt werden
Foto: @ Denis Plaster - Fotolia.com
Alle Mobilfunk-Anbieter in der Europäischen Union sind verpflichtet, ihren Kunden den regulierten Roaming-Tarif zur Verfügung zu stellen. Vor einer Auslandsreise empfiehlt es sich dennoch, bei der Kundenbetreuung des eigenen Providers anzufragen, ob die Roam-like-at-Home-Option beim eigenen Vertrag oder der Prepaidkarte bereits gilt oder ob möglicherweise noch eine andere Option für die Mobilfunknutzung eingestellt ist. Zwar ist der regulierte Tarif künftig Standard, es steht jedem Anbieter jedoch frei, zusätzlich weitere Roaming-Tarife mit abweichenden Konditionen anzubieten.

Sonderfall: Tarife ohne Roaming

Im Zuge der Roaming-Verordnung haben sich zudem einige Anbieter dazu entschlossen, Tarife anzubieten, welche ausschließlich für die Nutzung innerhalb Deutschlands gedacht sind. Diese Tarife ohne Roaming gehören allerdings zur absoluten Seltenheit und existieren noch nicht lange. Zudem werden sie meist explizit als Tarife ohne Roaming vermarktet. Grundsätzlich sind solche Tarife rechtens: Wie die BnetzA uns auf Anfrage bestätigte, sind Anbieter nicht grundsätzlich verpflichtet, Endkunden­roaming­dienste anzubieten.

Gilt der EU-Tarif auch in der Schweiz?

Die Regulierung gilt neben den zurzeit 28 EU-Mitgliedsstaaten auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. In der Schweiz hat die Verordnung dagegen keine Gültigkeit, so dass hier andere, oft deutlich höhere Kosten für die Mobilfunknutzung mit der SIM-Karte eines deutschen Anbieters anfallen können.

Bei der Deutschen Telekom zählt die Schweiz in den aktuellen Tarifen zum EU-Tarifgebiet, bei Vodafone und o2 dagegen nicht. Unterschiedlich behandeln die Netzbetreiber auch Länder, die die Europäische Union verlassen, wie es beispielsweise Großbritannien für 2019 plant. Während die Deutsche Telekom bereits angekündigt hat, Großbritannien vorerst tariflich weiter wie ein EU-Land zu behandeln, will o2 Staaten, die die EU verlassen, in die Tarifzone Welt 3 einordnen. Vodafone hat diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.

Kann ich meinen deutschen Vertrag auch längerfristig im Ausland nutzen?

Die EU-Verordnung ist ausdrücklich für die vorübergehende und nicht für die dauerhafte Mobilfunknutzung im Ausland gedacht. Sprich: Der Urlaub oder die Geschäftsreise ist abgedeckt. Wer jedoch seinen Ruhestand an der Algarve oder auf Gran Canaria verbringt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen, wenn der Vertrag oder die Prepaidkarte dauerhaft im Ausland verwendet wird.

Umgekehrt soll auf diesem Weg auch verhindert werden, dass sich beispielsweise deutsche Mobilfunkkunden einen Vertrag mit sehr günstigen Tarifen etwa in Lettland besorgen und dauerhaft in Deutschland verwenden. Hier kann der lettische Anbieter, für den eine solche Dauer-Roamingnutzung nicht kostendeckend wäre, ebenfalls zusätzliche Kosten erheben.

Wann kann es sich dennoch lohnen, eine alternative Roaming-Option zu buchen?

Innerhalb der Europäischen Union ist die Mobilfunknutzung durch den regulierten Tarif in der Regel abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn man die EU verlässt und etwa in der Schweiz Urlaub macht oder beispielsweise auf dem Weg nach Italien oder Frankreich die Eidgenossenschaft durchquert und dort das Smartphone nutzen möchte.

Auch für Reisen in Länder, die nicht zur Europäischen Union zählen und anders als Norwegen, Island und Liechtenstein nicht von der Regulierung abgedeckt werden, lohnen sich weiterhin alternative Roaming-Optionen. Beispiele sind hierfür die Türkei oder die Ukraine.

Kann es beim EU-Roaming auch Kostenfallen geben?

Nur in wenigen Fällen lohnen sich noch separate Roaming-Optionen Nur in wenigen Fällen lohnen sich noch separate Roaming-Optionen
Foto: @ George Trommelen - Fotolia.com
Vorsicht ist bei der Nutzung von WiFi Calling geboten, das für die Kunden der Deutschen Telekom und von o2 grundsätzlich weltweit zur Verfügung steht, während Vodafone den Dienst auf das Heimatnetz begrenzt. Bei der Telefonie über WLAN gilt immer der Tarif für einen Anruf aus Deutschland. Das heißt, wer vom Hotel in Spanien aus einen Tisch im Restaurant um die Ecke bestellt, würde über WLAN Call ein Auslandsgespräch von Deutschland nach Spanien zahlen. Wird die Verbindung über das Mobilfunknetz hergestellt, so ist der Anruf im Rahmen des regulierten Tarifs möglich und beispielsweise mit einer Allnet-Flat kostenlos.

Lohnt sich die Anschaffung einer Prepaidkarte im Reiseland noch?

Innerhalb der EU kann sich die Anschaffung einer lokalen Prepaidkarte weiterhin lohnen, wenn der Auslandsaufenthalt über einen längeren Zeitraum geplant ist. Wer 14 Tage an der Adria Urlaub macht, sollte auf eine Wertkarte aus dem Reiseland verzichten können, es sei denn, er möchte für Freunde aus dem Gastland auf einer lokalen Handynummer erreichbar sein, da diese ansonsten mit ihrem Vertrag ein Auslandsgespräch nach Deutschland zahlen würden.

Nutzer, die zum Beispiel auf Teneriffa überwintern und demnach die Mobilfunkdienste über viele Monate im Ausland nutzen, müssen beim Einsatz ihrer deutschen SIM-Karte mit Zusatzkosten rechnen, die bei Verwendung einer spanischen Prepaidkarte natürlich nicht anfallen. Hier ist eine SIM-Karte aus dem Reiseland demnach zu empfehlen. In jedem Fall kann sich eine vorausbezahlte SIM aber auch weiterhin lohnen, wenn ein Urlaub oder eine Geschäftsreise in ein Land ansteht, in dem die Regulierung nicht greift (Beispiele USA, Südafrika, Australien).

Bislang gab es keine EU-Flatrates für reine Datenverträge. Wie sieht das jetzt aus?

Die EU-Verordnung gilt für alle Mobilfunkverträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Angebot für Smartphone-Nutzer mit Komponenten für Telefonie, SMS und den mobilen Internet-Zugang, um einen reinen Sprachtarif oder eben um eine SIM-Karte handelt, die ausschließlich für die Datennutzung bestimmt ist. In einer weiteren Meldung haben wir bereits darüber berichtet, wie die Netzbetreiber mit der Roam-like-at-Home-Regulierung in Bezug auf reine Datenkarten umgehen.

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