Ausland

Offiziell: EU-Parlament verlängert "Roam-like-at-home"

Nach dem EU-Rat hat wie erwartet auch das Euro­päi­sche Parla­ment für eine Verlän­gerung der EU-Roaming-Verord­nung gestimmt. Eine Hürde muss die Verlän­gerung noch nehmen.
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Roam-like-at-home vor Verlängerung Roam-like-at-home vor Verlängerung
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Das Euro­päi­sche Parla­ment hat heute wie erwartet für eine Verlän­gerung und Verbes­serung der EU-Roaming-Verord­nung gestimmt. Das Gesetz, das mit 581 Stimmen bei zwei Gegen­stimmen und fünf Enthal­tungen ange­nommen wurde, muss nun vom Rat formell gebil­ligt werden, um in Kraft zu treten. Das gilt als sicher. Somit bleibt es für weitere zehn Jahre bei "Roam like at home".

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Die Roaming-Vorleis­tungs­ent­gelte, die die Mobil­funk-Provider unter­ein­ander berechnen, werden schritt­weise auf 1 Euro im Jahr 2027 gesenkt. Wenn die Verbrau­cher im Ausland ihre vertrag­lich fest­gelegten Grenzen über­schreiten, dürfen die zusätz­lichen Entgelte nicht höher sein als die Ober­grenzen für Vorleis­tungs-Roamin­gent­gelte. Weitere Details zu Neue­rungen, die ab Sommer im EU-Roaming gelten, lesen Sie in der unten stehenden Meldung.


Ausland

EU-Roaming wird verlängert und verbessert

Voraus­sicht­lich am Donnerstag wird die Roam-like-at-Home-Rege­lung im EU-Roaming verlän­gert. Auch Verbes­serungen sind geplant.
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Am Donnerstag wird das Europa-Parla­memt die bishe­rige Rege­lung für Inter­national Roaming inner­halb der Euro­päi­schen Union um zehn Jahre verlän­gern und teil­weise nach­bes­sern. Eine Mehr­heit für die Verord­nung zur Verlän­gerung von "Roam like at home" gilt einem Bericht der öster­rei­chi­schen Tages­zei­tung Der Stan­dard zufolge als sicher. Den Angaben zufolge habe schon der Indus­trie­aus­schuss des EU-Parla­ments der Verlän­gerung mit großer Mehr­heit und ohne Gegen­stimmen zuge­stimmt. Roam-like-at-home vor Verlängerung Roam-like-at-home vor Verlängerung
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Seit Juni 2017 können Mobil­funk­kunden inner­halb von EU und EWR ihren Mobil­funk­tarif mit wenigen Einschrän­kungen genauso wie im jewei­ligen Heimat­netz nutzen. Die Verord­nung ist bis zum dies­jäh­rigen Sommer befristet. Nun wird sie um zehn Jahre verlän­gert. Verbes­serungen betreffen unter anderem die mobile Daten-Nutzung im Ausland. So dürfen Mobil­funk-Provider die Internet-Geschwin­dig­keit im Roaming nicht mehr auf einen nied­rigeren Wert als im Heimat­netz des Kunden redu­zieren.

Der Stan­dard berichtet, vor allem in südeu­ropäi­schen Ländern wie Italien und Spanien seien Daten-Dros­selungen im Roaming in der Vergan­gen­heit üblich gewesen. Auch die deut­sche o2 hat die Band­breite für Internet-Verbin­dungen im Ausland auf 21,6 MBit/s im Down­stream begrenzt - auch in Verträgen, die inner­halb Deutsch­lands ein Viel­faches dieser Über­tra­gungs­geschwin­dig­keit vorsehen. Das ist nach Inkraft­treten der neuen Roaming-Verord­nung nicht mehr möglich.

Mehr­wert­num­mern müssen erkennbar sein

Eine weitere Verbes­serung gegen­über der bishe­rigen EU-Roaming-Verord­nung betrifft Mehr­wert­num­mern, deren Anruf mit zusätz­lichen Kosten verbunden ist. Künftig muss es für die Kunden besser erkennbar sein, mit welchen Extra-Gebühren die Anrufe ggf. verbunden sind. Auch Notruf­num­mern sollen für die Anwender einfa­cher als bisher zu erkennen sein.

Noch keine Ände­rung gibt es für Anrufe aus dem Heimat­netz des Kunden in ein anderes EU-Land. Hier fordert das Europa-Parla­ment die EU-Kommis­sion dem Bericht zufolge zu einer Nach­bes­serung auf. Es sei für niemanden nach­voll­ziehbar, dass dafür auch heute noch zusätz­liche Kosten anfallen. Die EU-Kommis­sion behan­delt Anrufe ins Ausland unab­hängig vom Inter­national Roaming. Spätes­tens über­nächstes Jahr müsse es aber zumin­dest eine Stel­lung­nahme zur Forde­rung des Parla­ments geben.

Eine Lösung soll es dem Stan­dard-Bericht zufolge auch für das Roaming ukrai­nischer Flücht­linge geben, die aus ihrem Heimat­land stam­mende SIM-Karten in EU-Staaten nutzen. Denkbar wäre, dass die Mobil­funk-Netz­betreiber die Berech­nung der Roaming­kosten an die ukrai­nischen Tele­fon­gesell­schaften aussetzen. Zudem sollen die Flücht­linge für die Dauer ihres - Stand jetzt - bis zu drei­jäh­rigen Aufent­halts in der EU Unter­stüt­zung beim Erwerb einer SIM-Karte aus ihrem Gast­land erhalten. Wie berichtet, bieten erste Tele­fon­gesell­schaften ohnehin bereits Gratis-SIM-Karten für Flücht­linge aus der Ukraine an.