EU: 5 Jahre Updates & Reparierbarkeit für Handys
Nachhaltigkeit ist auch in der Welt der Mobilgeräte ein großes Thema und endlich nimmt die EU-Kommission die Hersteller in die Pflicht, sich diesem zu widmen, unter anderem durch Sicherheitsupdates und Ersatzteile für fünf Jahre. Das Staatsorgan plant gesetzliche Umweltregeln und ein Energielabel für Smartphones, Feature-Phones, Tablets und schnurlose Festnetztelefone. In zwei Jahren sollen die Mindestanforderungen für die Haltbarkeit und Reparierbarkeit im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie starten. Konsumenten sollen dann von langlebigeren und robusteren Produkten profitieren.
Mobilgeräte: Anpassungen für Umwelt und Verbraucher
Entwurf des Energielabels für Mobilgeräte
Europäische Kommission
Die EU-Kommission macht Ernst, in naher Zukunft können Unternehmen keine Telefone und Flachrechner mehr mit minderer Qualität und mangelhaftem Support herausbringen. In den EU-Mitgliedsstaaten sollen ab 2023 neue Umweltregeln und ein Energielabel für Transparenz vor dem Kauf sorgen. Das Computermagazin c’t hat alle wichtigen Informationen zu diesem Schritt erfahren. Bei den verpflichtenden Ökodesign-Richtlinien müssen Hersteller demnächst folgende Aspekte berücksichtigen:
- Smartphones und Tablets müssen 5 Jahre lang Sicherheitsupdates und 3 Jahre lang Funktionsupdates erhalten
- Akkus von Smartphones und Tablets müssen entweder nach 500 Ladezyklen eine Kapazität von 80 Prozent halten und austauschbar sein, oder bei fest verbautem Stromspeicher nach 1000 Ladezyklen 80 Prozent gewähren
- Smartphone-Hersteller verpflichten sich, 5 Jahre lang Ersatzteile wie Akkus, Kameras und Faltmechanismen an Reparaturbetriebe zu liefern und Ersatz-Displays auch Endkunden bereitzustellen
- Ersatzteile für Tablets sollen aufgrund ihrer längeren Nutzungsdauer 6 Jahre lang zur Verfügung stehen
- Eine transparente Preisgestaltung der Ersatzteile, deren Kosten nicht erhöht werden dürfen, sowie Reparaturanleitungen müssen realisiert werden
- Smartphones müssen robust genug sein, um im standardisierten Test IEC 60068-2-31 100 Stürze aus 1 m Höhe zu überstehen und benötigen einen Spritzwasserschutz
- Außerdem sind diverse Transparenzpflichten angedacht, etwa eine Mengenangabe von kritischen Rohstoffen
Energielabel für Mobilgeräte kommt
Damit der Konsument vor dem Erwerb einen Überblick über die Umweltaspekte des Produkts erhält, wird die EU-Kommission ein dediziertes Energielabel einführen. Ähnlich wie bei Fernsehern und Kühlschränken können Verbraucher auf einer Skala von A (sehr geringer Energieverbrauch) bis G (sehr hoher Energieverbrauch) den Stromhunger ablesen. Ferner müssen die typische Akkulaufzeit in Stunden, die Anzahl der Ladezyklen bis zur Marke von 80 Prozent Kapazität, die IP-Schutzart, ein Robustheitswert und womöglich ein Punktwert für die Reparierbarkeit enthalten sein.
Aktuell führt die EU-Kommission eine Umfrage zu Mobilgeräten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie durch.