Deutsche Telekom muss über Netlock des iPhone 5 informieren
Die Telekom muss darauf hinweisen, wenn sie das Apple iPhone 5 mit Netlock verkauft
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com; Telekom; Apple / Montage: teltarif.de
Die Deutsche Telekom muss Interessenten darüber informieren, dass sie das Apple iPhone 5 nur mit einem Netlock verkauft. Das hat das Landgericht Bonn in einem Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Telekommunikationsanbieter entschieden (Az.: 11 O 39/12, Beschluss vom 01.10.2012), wie nun bekannt wurde. Bei der Sperre eines Mobiltelefons durch einen SIM- beziehungsweise Netlock handele es sich um eine wesentliche Eigenschaft, über die der Verbraucher in Kenntnis zu setzen sei.
Die Telekom muss darauf hinweisen, wenn sie das Apple iPhone 5 mit Netlock verkauft
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com; Telekom; Apple / Montage: teltarif.de
Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, hatte die Telekom auf ihrer Website nicht darauf hingewiesen, dass das Gerät mit einem Netlock ausgeliefert wird. Lediglich im letzten Schritt des Bestellvorgangs habe sich bei der Beschreibung des iPhone 5 der Hinweis "SIM-Lock" finden lassen. Ausschließlich in den FAQs habe sich zudem ein Hinweis auf einen Netlock befunden.
Wettbewerbszentrale: Netlock ist kaufentscheidendes Merkmal
"Informationen darüber, ob und gegebenenfalls wann und wie eine Entsperrung möglich ist, wurden vollständig unterlassen", moniert die Wettbewerbszentrale. Daher habe sie die Werbung der Telekom als irreführend bezeichnet, "weil über ein wesentliches, kaufentscheidendes Merkmal des Angebots nicht deutlich informiert worden sei". Ein Verbraucher sei im Gebrauch des Handys erheblich eingeschränkt, da weder in Deutschland noch im Ausland die SIM-Karte eines anderen Anbieters genutzt werden könne. Zudem sei es für einen Käufer wichtig, wann und unter welchen Voraussetzungen der Lock aufgehoben werden könne.
Nachdem die Wettbewerbszentrale beim Bonner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom beantragt hatte, erließ das Gericht einen entsprechenden Beschluss. Das Verfahren, schreibt die Wettbewerbszentrale, habe damit abgeschlossen werden können, da die Telekom die Entscheidung "als endgültige Regelung" anerkannt habe.
Telekom weist nun auf Netlock hin - aber nur in Fußnote
In der Tat weist die Telekom auf ihrer Website nun auf den Netlock hin - allerdings nur in einer kleinen Fußnote. Dort heißt es: "Das iPhone 5 ist nur mit einer entsprechenden SIM-Karte der Telekom nutzbar. Eine Entsperrung ist erst 24 Monate nach Kauf möglich."