Handy-TV

Bundesrat gegen Festlegung auf Handy-TV-Standard

DVB-H soll nicht alleiniges Übertragungsverfahren für Handy-TV werden
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Der Bundesrat soll sich am Freitag nach dem Willen der Ausschüsse für Fragen der Europäischen Union, für Innere Angelegenheiten, für Kulturfragen und des Wirtschaftsausschusses gegen eine Festlegung auf DVB-H als einzigen Übertragungsstandard für Handy-TV aussprechen. Das geht aus einer Empfehlung der Ausschüsse hervor, die den Länderchefs vorgelegt werden soll. Wörtlich heißt es in dem Dokument, es sei Aufgabe der Mitgliedsstaaten, in den vorhandenen Frequenzbereichen sicherzustellen, dass Frequenzen für das Mobil-TV zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang lehne der Bundesrat die Forderung der Kommission, das L-Band generell für die Verbreitung von Mobilfernsehen über DVB-H zu verwenden, ab.

Der Bundesrat soll dabei an die Erfahrungen mit der EU-Richtlinie zu der letztlich gescheiterten digitalen Fernseh-Technologie D2-MAC erinnern und sich aus Gründen der Technologieneutralität gegen eine Festlegung auf DVB-H als alleinigen Übertragungsstandard für das mobile Fernsehen aussprechen. Der Bundesrat lehne aus diesem Grund die Aufnahme von DVB-H in das Verzeichnis der Normen, das im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, ab.

Bundesrat auch gegen einheitlichen Regulierungsansatz bei Handy-TV

Der Bundesrat wendet sich ferner gegen die Forderung der EU-Kommission nach einem EU-weiten einheitlichen Regulierungsansatz für das Handy-TV. Die Anforderungen an Rundfunk und damit auch an mobiles Fernsehen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates. Dabei müsse es der Entscheidung der Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, im Interesse der Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Meinungspluralität auch Belegungsvorgaben zu treffen. Der Bundesrat wendet sich insoweit gegen die Aussage der EU-Kommission, wonach die Auferlegung von Belegungsregelungen für mobiles Fernsehen unzulässig sei.

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