Benutzer Telly schrieb:
Von "heimlich" steht nix in den AGB. Sondern
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wird den Nutzer über beabsichtigte Änderungen informieren und zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung innerhalb angemessener Frist auffordern mit dem Hinweis, dass die weitere Nutzung nach Ablauf der Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt.
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Also man soll informiert werden. Geschieht dies per E-Mail; kann sowas schon mal untergehen. Nutzt man dann einfach den Service weiter, gilt dies "als Zustimmung zu den Änderungen".
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Das steht so aber nicht in den AGB`s. Hier ist nicht von ausdrücklicher Zustimmung die Rede, sondern von im Prinzip stillschweigender Zustimmung...
Hallo Telly, bin gerade auf diesen interessanten Schriftwechsel gestoßen.
Ist zwar schon alt, aber was ist denn da draus geworden? Falls es den Verein noch gibt, schaue ich mir mal die jetzigen AGB an.
Ich wage mal zu behaupten, dass die hier geposteten AGB-Formulierungen von jedem Richter einkassiert worden wären, so es denn zu einem Rechtsstreit gekommen wäre.