Ratgeber

Die Fallstricke bei der DSL-Tarifwahl

Bei langen Vertragslaufzeiten lohnt sich die sorgfältige Suche
Von Björn Brodersen

Die Empörung war groß, als 1&1 in den vergangenen beiden Jahren Nutzer, die übermäßig viele Daten aus dem Internet herunterluden, mit einem Abfindungsangebot zur Kündigung aufforderte. Die so genannten Poweruser sind bei keinem Anbieter gerne gesehen, da sie in der Mischkalkulation, die dem günstigen Flatrate-Preis zugrunde liegt, nicht vorgesehen sind. Der Anbieter braucht also mehr "normale" Nutzer, damit sich das Angebot für ihn rechnet. Deshalb begrenzen manche Anbieter das monatlich zur Verfügung stehende Datenvolumen der trotzdem so bezeichneten Flatrate oder behalten sich bei deutlichen Überschreitungen dieser Grenze eine Kündigung des Vertrags vor.

Zugänge, in denen sich die Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen ein solches Kündigungsrecht vorbehalten, sind beispielsweise Flatrates von S&P data, von Brauner Telecom, von manitu oder von meOme, aber auch Kunden von net.art oder 3U warfen in den vergangenen Wochen ihren Anbietern vor, solche Maßnahmen zu ergreifen. Auch in diesem Fall schützt ein Blick in die AGB vor bösen Überraschungen, allerdings sind die Selbstschutz-Passagen der Provider vor den "Dauersaugern" manchmal verklausuliert. Da ist dann von einer "die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht übermäßig belastenden Benutzung der Dienste" oder von einer Verpflichtung, das Nutzungsverhalten so einzurichten, "dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers vermieden wird". In wiederum anderen Fällen ist das Überschreiten eines nicht näher spezifizierten "durchschnittlichen Volumenverbrauchs" gestattet. Übrigens: Auch der Kabelinternet-Anbieter Kabel Deutschland (KDG) mahnte Poweruser im vergangenen Jahr ab.

Portpriorisierungen

Surfen und VoIP via TV-Kabel Kündigungen des Vertrags oder Abfindungszahlungen sind aber nicht die einzigen Mittel, mit denen sich die Anbieter gegen zu hohen Datenverbrauch der Flatrate-Nutzer zu wehren versuchen. Dazu gehören auch festgelegte Aufpreise bei Volumenüberschreitungen oder die Drosselung der Geschwindigkeit oder die komplette Sperrung von Ports, um den Einsatz von Filesharing-Programmen zu verhindern, mit denen die Nutzer große Datenmengen austauschen. Von dieser Praxis sind inzwischen dafür bekannte Provider wie Telefónica, Tiscali und Strato abgerückt. Hilfreiche Informationen findet man hierzu auch in den einschlägigen Nutzerforen im Internet. Zu bedenken ist allerdings auch: Nicht jeder Anbieter, der sich ein solches Vorgehen gegen Poweruser oder Filesharer vorbehält, setzt seine Reglementierungs-Instrumente auch in der Praxis ein.

Auch wenn das Verhalten der Poweruser einigen fragwürdig erscheint - ein als Flatrate deklarierter Tarif sollte auch keinerlei Begrenzungen hinsichtlich der Online-Zeit oder des Datenvolumens enthalten. Der Durchschnittsuser muss sich um die Dinge allerdings keine Sorgen machen. Ob Provider die Intensivnutzer auch in Zukunft belangen können, bleibt außerdem abzuwarten, da kürzlich ein Gericht T-Online verbot, die für die Erhebung notwendigen IP-Adressen und Nutzungsdaten der Kunden zu speichern.

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