Geändert

manitu ändert erneut AGB

Anbieter vergleicht Flatrate mit Monatskarte für Bus und Bahn
Von Thorsten Neuhetzki

Der DSL-Anbieter manitu hat erneut die AGB für seine gestern eingeführte DSL-Flatrate geändert. Der Anbieter hatte gestern neben der kostenlos mitgelieferten festen IP-Adresse auch mit seinen ungewöhnlichen AGB Schlagzeilen gemacht. Darin hieß es, dass die Kunden nicht möglichst 24 Stunden täglich eingewählt sein sollten, sondern auch, dass die Flatrate eigentlich ein 11 Gigabyte-Volumentarif ist.

Wie der Anbieter heute gegenüber der teltarif.de-Redaktion mitteilte, existiert diese Limitierung nun nicht mehr. Der entsprechende Passus in den AGB lautet nun "22.4 (i) Dem Kunden ist bewusst, dass Flatrates eine Mischkalkulation darstellen, die nur möglich ist, wenn das jeweilige Nutzungsverhalten in Bezug auf die Datenmengen fair ist. Ein Ausnutzen der volumenunabhängigen Berechnungsweise ist nicht gestattet. (ii) Das Vorgenannte bezieht sich ausdrücklich nicht auf die reine Online-Zeit, ein permanentes Online-Sein des Kunden ist ausdrücklich erwünscht.".

Eine Flatrate ist wie eine Busfahrkarte

Auch der Passus zur Nachberechnung bei illegalem Download wurde von manitu geändert. "22.5 Die Nutzung eines DSL-Tarifs für Down- und Uploads illegaler Inhalte ist nicht gestattet.". Bislang wollte der Anbieter den Kunden einen Cent pro verursachtem illegalen Megabyte berechnen.

Um das Übertragungsvolumen einzuschränken und Powerusern Einhalt zu gebieten, appelliert der Anbieter nun an die Vernunft seiner Kunden. Dazu wurde im Rahmen der Präsentation der Flatrate auf der Homepage ein Button "Wichtige Information" hinzugefügt. Hier beschreiben die Betreiber von manitu in einem langen Text, was in ihren Augen eine Flatrate ist. Sie sei vergleichbar mit einem All-you-can-eat-Buffet, einer Jahreskarte fürs Schwimmbad oder einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Auch hier setzen die Betreiber auf der Fair-Use-Prinzip.

"Jeder Anbieter kalkuliert sein Angebot auf die eine oder andere Art und Weise. Wer viel verbraucht, ist noch lange kein unliebsamer Kunde. Fakt ist aber auch: Wer deutlich mehr verbraucht, als der Anbieter kalkuliert hat, kostet den Anbieter Geld. Viele DSL-Provider kompensieren die Kosten, die "teure" Kunden verursachen, mit den enormen Einnahmen der anderen Kunden. Das aber nur, solange unter dem Strich der Schnitt immer noch stimmt", heißt es in dem Text. Weiter unten im Text appelliert manitu an das soziale Verhalten seiner Kunden. "Zu diesen [kostenverusachenden] Nutzern gehören z.B. Dauersauger oder auch "Power-User" genannt, die eine DSL-Flatrate mehr oder weniger rund um die Uhr nutzen und somit ausnutzen. Es war, ist und wird niemals "im Sinne des Erfinders" sein, dass sich derartige Nutzer letztendlich von der Allgemeinheit ihren sehr kostenintensiven Internetzugang "bezahlen" lassen. Wenn Sie sich vorstellen, dass ein Besucher im Restaurant bei "All you can eat" so viel ißt, dass nichts mehr für Sie übrig bleibt, und sich dann noch für die nächsten Tage etwas mitnimmt, dann werden Sie auch keine Lust haben, mehr zu zahlen, nur weil andere sich unfair und unsozial verhalten."

Bei Kündigung erfolgt Rückerstattung des Geldes

Abschließend geht manitu in dem rechtlich nicht bindenden Informationstext auf die Kündigung-Frage ein: "Wenn Sie sich als Power-User fühlen, oder gar wissen, dass Sie einer sind, dann sollten Sie Folgendes beachten. Selbstverständlich werden wir Ihren Trafficverbrauch im Auge behalten. Das bedeutet aber nicht, dass wir Ihnen kündigen. Wir betrachten Ihr Gesamtverhalten, auch in Bezug auf die Gesamtsituation der anderen Kunden. Wenn Sie deutlich aus dem Rahmen fallen, werden wir mit Ihnen das Gespräch suchen und die Angelegenheit für beide Seiten zufriedenstellend lösen. In Extremfällen müssen natürlich auch wir eine Kündigung aussprechen, die offen und ehrlich und v.a. im Rahmen des Vertrages erfolgt. Ja, Sie haben richtig gelesen: Kündigung! Beachten Sie aber, dass in jedem Falle Sie keine Volumen- oder Zeit-abhängige Nachberechnungen erwarten. Im Gegenteil! Wir erstatten Ihnen sogar anteilig die Gebühren für die nicht mehr genutzten Tage zurück."