umstritten

Editorial: Sündenfall oder sinnvolle Starthilfe?

Umstrittene Starthilfe für V-DSL
Von

Kaum ist der schwarz-rote Koalitionsvertrag in Berlin ausgehandelt, hagelt es bereits Kritik von allen Seiten. Besonders umstritten ist im Bereich der Telekommunikation die Absicht der neuen Regierung, neue Technologien wie V-DSL für eine Startphase aus der Regulierung zu nehmen. Die Angst der Branchenverbände wie des VATM: Damit wird das nächste Monopol der Deutschen Telekom festgezurrt. Denn der daraus resultiertende Startvorsprung kann erst Jahre später wieder aufgeholt werden, wenn überhaupt.

Natürlich hat der VATM recht. Gerade bei neuen Technologien darf nicht leichtfertig dem Ex-Monopolisten ein Vorsprung eingeräumt werden. Das wäre ein wahrer Sündenfall wider dem Wettbewerb. Denn wir brauchen und wollen echten Wettbewerb in der Telekommunikation. V-DSL, das die vielfachen Bitraten wie das derzeit gebräuchliche A-DSL ermöglicht, darf nicht einfach in die Hände von nur einem Anbieter gelegt werden.

Andererseits sind auch die Argumente der Deutschen Telekom nachvollziehbar: Warum in eine neue Technik investieren, wenn man sie schon ab "Stunde Null" der Konkurrenz zum Mini-Preis anbieten muss? Die Telekom hat ein berechtigtes Interesse daran, eigene Produkte an eigene Kunden zu verkaufen, nicht nur Vorleistungsprodukte an Re-Seller. Ist das Produkt erfolgreich, setzen sich die Re-Seller quasi "ins gemachte Netz". Ist es nicht erfolgreich, trägt die Telekom die hohen Abschreibungen für Fehlinvestitionen allein. Schließlich ist bei V-DSL - wie auch bei UMTS - gar nicht sicher, dass die Verbraucher viel Geld für noch höhere Bitraten ausgeben wollen.

Ich glaube jedoch, dass sich der "gordische Regulierungsknoten" V-DSL trotz der widerstreitenden Interessen zerschlagen lässt, und das sogar unter Einhaltung der EU-Vorgaben, und zwar durch Schaffung fairer und (annäherd) gleicher Startvoraussetzungen für beide Seiten. Die Lösung wird zwar weder der Telekom oder dem VATM gefallen, aber am Schluss wird echter Wettbewerb gefördert.