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Editorial: Sündenfall oder sinnvolle Starthilfe?

Umstrittene Starthilfe für V-DSL
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V-DSL ändert radikal die Struktur der Festnetze, wie wir sie heute kennen. Die hohen Bitraten können nämlich nur über sehr kurze Kupferkabel übermittelt werden. Statt der "letzten Meile", dem Kupferkabel von der Vermittlungsstelle zum Endkunden, sind für V-DSL die "letzten hundert Meter", dem Kupferkabel vom Telekom-Verteilerkasten zum Endkunden, entscheidend. In den Verteilerkasten wird eine Art "Mini-Vermittlungsstelle" für V-DSL-Daten eingebaut. Diese wird wiederum per Glasfaser angebunden.

Zum heutigen Tag ist somit die Telekom die einzige Firma, die V-DSL für einen großen Kundenkreis anbieten kann. Denn nur sie hat Zugang zu den Verteilerkästen. Konkurrenten können zwar die "letzte Meile" anmieten, aber nicht die "letzten hundert Meter". Und sie haben auch nicht das Recht, Platz in den Verteilerkästen zu mieten, um dort zusätzliche Technik reinzuschrauben.

Die einzige V-DSL-Voraussetzung, die vielerorts schon von alternativen Anbietern existiert, sind Glasfaserkabel. Zumindest in den Großstädten gab es nämlich während des Dot-COM-Booms ein Wettrennen darum, wer seine Milliarden in Form von "dark fibre" schneller in den Sand unter die Gehwege setzte. Die damaligen Fehlinvestionen stehen - da längst abgeschrieben - nun den Alternativ-Anbietern für günstige V-DSL-Verteilernetze zur Verfügung.

Die fehlenden V-DSL-Voraussetzungen muss der Regulierer hingegen umgehend bereit stellen. Er muss die Anmietung der "letzten hundert Meter" ermöglichen, und er muss den Alternativ-Anbietern erlauben, gegen Miete auch eigene Technik in Telekom-Verteiler einzubauen. Dort, wo keine Alternativ-Faser in Reichweite liegt, muss die Telekom eigene, noch freie Fasern zu fairen Konditionen überlassen. Zudem muss der Regulierer der Telekom verbieten, mit den Eigentümern von Miethäusern Exklusivverträge über Telefon-Technik im Keller zu schließen, oder auf andere Art die Konkurrenten zu gängeln.

Das Ziel ist klar: Die Konkurrenten müssen in die Lage versetzt werden, eigene V-DSL-Netze aufzubauen. Soweit dazu Komponenten aus dem bestehenden Festnetz des Monopolisten benötigt werden, ist der diskrimierungsfreie Zugang dazu zu schaffen. Die Telekom darf ihren historischen Vorteil, das Festnetz damals als Ganzes übereignet erhalten zu haben, nicht nutzen, um neue Monopole bei neuen Technologien aufzubauen.

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