WLAN

Störerhaftung-Abschaffung: Stimmen & Bedeutung (2. Update)

Die Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen wird vom Bitkom und dem eco begrüßt. Die Entscheidung der Bundesregierung bringt mehr Klarheit bei der Gesetzeslage - ein Kommentar.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Stimmen zur Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen Stimmen zur Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen
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Update 27. Juli 2016: Die Gesetzesänderungen des Telemedien­gesetzes, mit der die WLAN-Störerhaftung abgeschafft werden soll, ist in Kraft getreten. Damit will man Anbieter von WLAN-Zugängen vor einer Haftung für Rechtsverstöße durch die Nutzer schützen. Restaurant- oder Café-Besitzer haben nun etwas mehr Klarheit bei der Rechtslage, um einen WLAN-Hotspot anbieten zu können. Doch noch bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung der Gesetzesänderung auch so funktioniert, wie sich die Politik es vorstellt. Update Ende

Die Bundesregierung will die Störerhaftung abschaffen und damit offenes WLAN für alle umsetzen. Einem Bericht von Spiegel Online zufolge haben sich die Union und SPD auf den Wegfall geeinigt. Damit können private und neben-gewerbliche WLAN-Betreiber nicht mehr pauschal für die Gesetzesverstöße der Nutzer von WLAN-Hotspots haftbar gemacht werden. Beispielsweise Besitzer eines Cafés oder Restaurants können damit vom Provider-Privileg Gebrauch machen.

Ab Herbst könnte das Gesetz in Kraft treten. Das Parlament wird wohl in der kommenden Sitzungswoche die Änderungsanträge des Telemediengesetzes beschließen. Damit wird bundesweit den Anbietern der Ausbau von WLAN-Hotspots deutlich erleichtert. Die Störerhaftung gilt als Hürde für die Betreiber. In der Zukunft werden wohl damit schneller und viele weitere WLAN-Hotspots wie Pilze aus dem Boden schießen. Gleichzeitig dürften es aber auch Betreiber von kommerziellen Hotspots schwerer haben, da die Bereitschaft von Nutzern, für Hotspots zu zahlen, bei einer Vielzahl freier Hotspots sinken dürfte.

Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter Axel Knoerig erklären in einer offiziellen Mitteilung: "Mit der heutigen Einigung schaffen wir die WLAN-Störerhaftung ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots. Wir folgen damit nicht nur den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert hat. Vielmehr erstrecken wir die Haftungsfreistellung auch auf alle privaten Anbieter, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist. Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat - steht die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege.

Aufgrund berechtigter Einwände heben wir auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Haftung von Host-Providern auf. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns stattdessen auf einen Entschließungsantrag verständigt. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattform-Betreiber einzusetzen. Dies ist nicht nur mit Blick auf die aktuellen Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von Plattformen und Intermediären sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen europäischen Regelung."

Stimmen zur Abschaffung der Störerhaftung

Stimmen zur Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen Stimmen zur Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen
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Es haben sich bereits einige Stimmen zu der Abschaffung der Störerhaftung zu Wort gemeldet und begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung. So lobt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht: "Aus Sicht der Wirtschaft ist das eine überaus gute Nachricht, denn jahrelang war Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine echte Hotspot-Wüste. Mit dieser Entscheidung bekommen vor allem Kleingewerbetreibende nun endlich die so dringend benötige Rechtssicherheit. Die Einigung war längst überfällig. Damit steht der Einrichtung von WLAN-Hotspots im ganzen Land nichts mehr im Weg." Die Lösung wäre aus Sicht der Internetwirtschaft die einzig richtige.

Auch der Bitkom sieht in der Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen einen Durchbruch für den Ausbau von Hotspots in Deutschland. Zudem bietet die Neuregelung mehr Rechtssicherheit für die Betreiber und praktische Erleichterungen für die Nutzer. So müssen sich diese nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozesse klicken. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagt: "Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen. Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen."

Update 16:05 Uhr: Die Freifunker haben sich zu Wort gemeldet und zeigen sich laut Golem.de eher skeptisch. So hat Christian Heise vom Vorstand des Fördervereins Freie Netzwerke gesagt: "Nach den diversen Lippenbekenntnissen in den vergangenen beiden Jahren, die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erst mal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen." Ende Update

Update 17:25 Uhr: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) erklärte, dass das Aus der Störerhaftung längst überfällig gewesen sei und bezeichnete die Entscheidung der Bundesregierung als einen "lange erwarteten Befreiungsschlag". Weiterhin sagte der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, dazu: "Es war mehr als überfällig, ein Konstrukt zu beseitigen, das in der Vergangenheit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt hat." Ende Update

Kurzer Kommentar: Entscheidung sorgt für mehr Klarheit

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in puncto WLAN-Hotspots hinterher. Mit der Abschaffung der Störerhaftung wird den Betreibern und Nutzern von öffentlichen WLAN-Hotspots nun endlich der Weg geebnet, um überall mobil im Internet surfen zu können. Sollte wirklich im Herbst die Störerhaftung komplett verschwinden, dann ist mit einem Ausbau-Boom im kommenden Jahr zu rechnen. Diejenigen, die durch die Störerhaftung von ihren Ausbauplänen abgehalten wurden, haben dann mehr Klarheit bei der Rechtslage. Bisher mussten die Betreiber für die Rechtsverletzungen im Internet der Nutzer den Kopf hinhalten - dies war abschreckend.

Zulange wurde auch über die Änderung des Telemediengesetzes zu diesem Thema gestritten. Die Koalition und Ministerien hatten bis zuletzt über eine Vorschaltseite als Sicherungsmaßnahme diskutiert. Natürlich darf man dabei auch nicht das Thema Sicherheit außer Acht lassen. Wer über WLAN-Hotspots ins Internet geht, muss sich über dessen Gefahren bei der Nutzung im Klaren sein.

Weitere Informationen zur WLAN-Sicherheit an Hotspots erhalten Sie auf unserer Ratgeberseite.

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