EGMR-Urteil

Prepaid-Registrierung: Recht auf Privatsphäre nicht verletzt

Wer eine gekaufte Prepaid-Karte akti­vieren will, muss sich iden­tifi­zieren. Leute ohne nobles Smart­phone oder schnellen Computer oder mit fehlenden Angaben im Pass bleiben außen vor.
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Die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen Artikel 8 der europäischen Menschenrechtscharta, urteilte der EGMR Die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen Artikel 8 der europäischen Menschenrechtscharta, urteilte der EGMR
Foto: Picture Alliance / dpa
Heute hat der Euro­päische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR engl. ECHR) im Verfahren "Breyer gegen Deutsch­land" (Antrag Nr. 50001/12) die Klage mit 6:1 Stimmen abge­wiesen.

Nach der Mehr­heits­meinung des Gerichts verstoßen die deut­schen Prepaid-Regis­trie­rungs-Vorschriften nicht gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Fami­lien­lebens) der Euro­päischen Konven­tion über die Menschen­rechte und Grund­frei­heiten.

Im dem Verfahren ging es um die Spei­cherung der Daten von Nutzern von Prepaid-SIM-Karten durch Tele­kommu­nika­tions­unter­nehmen.

Das Gericht stellte fest, dass die Erfas­sung der Namen und Adressen der Antrag­steller als Benutzer von voraus­bezahlten Prepaid-SIM-Karten "nur einen begrenzten Eingriff in ihre Rechte" darstellen würde. Das frag­liche Gesetz enthalte zusätz­liche Sicher­heits­vorkeh­rungen, wo sich Betrof­fene an unab­hängige Daten­schutz­behörden wenden könnten. Deutsch­land habe die Grenzen seines Ermes­sens­spiel­raums bei der Anwen­dung der Richt­linie nicht über­schritten, so das Gericht. Es habe keine Verlet­zung der Rechte der Antrag­steller durch die Daten­erhe­bung gegeben.

Die Vorge­schichte

Die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen Artikel 8 der europäischen Menschenrechtscharta, urteilte der EGMR Die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen Artikel 8 der europäischen Menschenrechtscharta, urteilte der EGMR
Foto: Picture Alliance / dpa
Nach der Novel­lierung des deut­schen Tele­kommu­nika­tions­gesetzes im Jahre 2004 mussten Unter­nehmen die persön­lichen Daten aller ihrer Kunden spei­chern, einschließ­lich der Nutzer von Prepaid-SIM-Karten, was zuvor nicht erfor­derlich gewesen war. Die Antrag­steller, Bürger­rechts­akti­visten und Kritiker der staat­lichen Über­wachung, waren Nutzer solcher Karten und mussten ihre persön­lichen Daten, wie z.B. Tele­fonnummer, Geburts­datum sowie Name und Adresse bei den gewählten Dienst­anbie­tern (Service-Provi­dern/Netz­betreiber) regis­trieren lassen.

Erste Klagen 2005

Im Jahr 2005 reichten sie eine Verfas­sungs­beschwerde gegen verschie­dene Abschnitte des Gesetzes ein, darunter die Para­grafen 111, 112 und 113, worin die Verpflich­tung enthalten ist, diese Daten zu sammeln und den Behörden den Zugriff darauf zu ermög­lichen, sowohl auto­matisch, als auch auf Anfrage.

Am 24. Januar 2012 stellte das deut­sche Bundes­verfas­sungs­gericht fest, dass die monierten Bestim­mungen mit dem Grund­gesetz als "verhält­nismäßig und gerecht­fertigt" über­einstimmten.

Beschwerde beim EGMR im Jahre 2012

Die Antrag­steller beschwerten sich über die Spei­cherung ihrer persön­lichen Daten als Nutzer von Prepaid-SIM-Karten, unter Beru­fung auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Fami­lien­lebens, der Wohnung und der Korre­spon­denz) und Artikel 10 (Meinungs­frei­heit). Der Antrag wurde am 27. Juli 2012 beim Euro­päischen Gerichtshof für Menschen­rechte einge­reicht.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Rich­tern aus Bulga­rien (Vorsitz) Deutsch­land, Irland, Liech­tenstein, Lett­land, Aser­baidschan und Geor­gien gefällt.

Eine Einschät­zung

Die Regis­trie­rungs­pflicht war gedacht, um mögliche Straf­täter, die mit einer Prepaid­karte kommu­nizieren und sich zur Tat verab­reden, einfa­cher finden zu können. Nur werden "schlaue" Straf­täter bestimmt genau darauf achten, nur Karten zu verwenden, die nicht auf sie selbst regis­triert sind: Sei es, sie stammen noch aus der regis­trie­rungs­freien Zeit davor oder wurden "irgendwo" auf Floh­märkten oder im Internet erworben.

Die Regis­trie­rungs­pflicht hat dem Prepaid-Geschäft der Mobil­funk­anbieter einen ziem­lichen Dämpfer versetzt, weil eine solche Regis­trie­rung im Handy­laden ziem­lich zeit­raubend ist und Geld kostet, was mit Prepaid­karten kaum wieder zu verdienen ist.

Wer sich auskennt, hat kaum Probleme

Wer ein topmo­dernes Smart­phone mit guter Kamera hat, kann sich beispiels­weise die Sofort-Ident-App der Deut­schen Post herun­terladen. Wenn es glatt läuft, ist die Video­verbin­dung zum Agenten stabil, kurz Perso­nalaus­weis in die Kamera gehalten, gedreht und gewendet, ein paar Fragen beant­wortet und das Thema ist durch. Gesamt­dauer im Ideal­fall 15 Minuten (getestet mit Ortel Mobile). Wenn der Karten­anbieter "langsam" ist, kann es auch ein paar Stunden dauern.

Es trifft die Falschen

Nur trifft es - wie so oft - wieder die "schwächsten" Glieder der Gesell­schaft. Menschen, die über kein Smart­phone oder einen Computer mit Kamera und schneller Inter­netver­bindung verfügen. Wer hat Lust, im Inter­netcafé die Karte anzu­melden, dann das Formular auszu­drucken, ein "Postamt" zu suchen, wo man sich persön­lich iden­tifi­zieren kann oder die Papiere per Brief­post fort­zuschi­cken und auf Antwort (an welche Adresse?) zu warten? Auch zahl­reiche Touristen aus Ländern, wo es gar keine strengen Melde­richt­linien gibt, die also in ihrem Reise­pass oder Ausweis beispiels­weise gar keine Adresse drin stehen haben, bekommen mögli­cher­weise Probleme.

Handy­läden über­fordert

Im Super­markt oder Handy­laden kann man kaum erwarten, auf ausge­bildete Geografen zu stoßen, die jedes Land der Welt und seinen aktu­ellen poli­tischen und recht­lichen Status kennen und wissen, wie das vorge­legte Ausweis­papier zu behan­deln ist. Ist der Ausweis des Kunden über­wiegend in kyril­lischer, grie­chischer, arabi­scher, thai­ländi­scher, chine­sischer oder japa­nischer Schrift gedruckt, wird dieser Kunde vermut­lich auch keine Karte regis­triert bekommen. Für den Händler ist und bleibt das Thema einfach nur lästig.

Ergo werden Touristen notge­drungen mit ihren heimi­schen Karten hier mehr Geld für Roaming ausgeben, als unbe­dingt notwendig wäre. Und die Leute, denen das "alles egal" ist, besorgen sich die Karte "irgendwo" und bleiben weiterhin nicht greifbar.

Merke: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

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