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TuneIn: Privatradios gehen gegen Vorschaltwerbung vor

Bei Webradio-Aggre­gatoren wie TuneIn gibt es eigene Vorschalt­wer­bung, bevor die Streams abge­spielt werden. Deut­schen Privat­radios miss­fällt dies. Sie gehen nun dagegen vor.
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Wer die kosten­losen Vari­anten von Webradio-Apps wie TuneIn oder radio.de nutzt, kennt es: Bevor das eigent­liche Radio­pro­gramm startet, muss der Nutzer ein bis drei Werbe­spots über sich ergehen lassen. Neben der eigenen Werbung der Radio­sender schaltet auch der Aggre­gator selbst Werbung zu. Es ist eine Möglich­keit, das Angebot zu refi­nan­zieren, denn Geld von den Radio­ver­anstal­tern gibt es nicht. Wir haben bereits darüber berichtet, auch, dass diese Werbung oft als nervend empfunden wird.

APR sieht Verstoß gegen Medi­enstaats­ver­trag

Die Internetradio-Plattform TuneIn Die Internetradio-Plattform TuneIn
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Dass in den Streams nicht nur die eigene, sondern auch fremde Werbung ausge­spielt wird, miss­fällt Radio­sen­dern aus Deutsch­land jedoch. Auf der Klau­sur­tagung des Vorstandes des Privat­funk­ver­bands APR wurde jüngst Klage darüber geführt, dass TuneIn Vorschalt­wer­bung, soge­nannte Pre Rolls, beim Abruf von Radio­sta­tionen schaltet. Dies geschieht unab­hängig davon, ob eine Radio­sta­tion im Einzel­fall einen Vertrag mit TuneIn abge­schlossen hat, so die Beob­ach­tung. Von vertrag­lichen Abreden einzelner Stationen mit einem Aggre­gator habe der Verband keine Kenntnis, umge­kehrt wurde er von Stationen ohne Absprache auf den Umstand hinge­wiesen.

Nach Auffas­sung der APR sei das ein Verstoß gegen die Signal­inte­grität des Medi­enstaats­ver­trages. Diese gelte, wie die einschlä­gige Satzung für Benut­zer­ober­flä­chen und Medi­enin­ter­mediäre klar­stellt, auch für den Fall von Pre Rolls. Diese seien ohne ausdrück­liche Geneh­migung durch den Signal­anbieter, also die Radio­sta­tionen, nicht zulässig.

Medi­enan­stalten sollen sich mit dem Fall beschäf­tigen

Der APR-Vorstand hat beschlossen, die Medi­enan­stalten mit dem Vorgang zu befassen, zumal es für einzelne Stationen ange­sichts der großen Bedeu­tung von TuneIn im Audio­markt nicht ange­zeigt erscheint, das Risiko einer Auslis­tung einzu­gehen.

Ande­rer­seits ist frei­lich frag­lich, wie sich Dienste wie TuneIn künftig ohne eine Refi­nan­zie­rung durch Werbung über Wasser halten sollen. Eine Möglich­keit könnte sein, dass Radio­anbieter für die Listung bei TuneIn einen monat­lichen Beitrag zahlen und der Aggre­gator im Gegenzug auf die Ausspie­lung eigener Werbung verzichtet. Doch auch dies dürfte den Programm­anbie­tern miss­fallen.

Seit gut einem Jahr sind auch die Webra­dios von laut.fm bei TuneIn vertreten.

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