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Umfrage überflüssig - Rechtslage klar


01.09.2022 12:19 - Gestartet von s10t2z3r
Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt, MUSS Telegram die angeforderten Daten herausgeben. In allen anderen Fällen soll die Firma meine Privatsphäre schützen und gefälligst meine Daten für sich behalten. Eine Aufweichung der Datenschutz-Bestimmungen lehne ich ab. Deshalb habe ich die Umfrage natürlich mit der obersten Auswahl (nur mit Gerichtsbeschluss) beantwortet.
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[1] sleepyjoe antwortet auf s10t2z3r
01.09.2022 13:16
Ob sich ein deutsches Gerechtsurteil am Sitz von Telegram in Dubai durchsetzen lässt? Wenn nicht, dann bleibt wohl wieder nur den Zugriff auf Telegram zu beschränken.

Die fortgesetzte Kampagne der Regierung gegen den freien Zugang zum Internet wird uns noch weit bringen.