Tele-Columbus-Übernahme: Kunden sollen keine Nachteile erleiden
Tele-Columbus-Übernahme: Kunden sollen keine Nachteile erleiden
Bild: Thomas von Stetten - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Übernahme des Kabelanbieters Tele
Columbus durch Kabel Deutschland bringt für Kunden keine Nachteile
mit sich. In den aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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(AGB) von Tele Columbus von Dezember 2010 sei die Übernahme durch einen Konkurrenten
ausdrücklich vorgesehen, der die Rechte und Pflichten des Anbieters
übernimmt, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das bedeutet,
dass die gebuchte Leistung weiter zum gleichen Preis erbracht wird.
Die Übernahme muss noch vom Bundeskartellamt genehmigt werden.
In Artikel 16.2 der AGB von Tele Columbus heißt es: "Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in angemessener Frist in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen."
Unabhängig davon ist es nach Artikel 1.6. auch möglich, nur einzelne Dienste an externe Unternehmen zu vergeben: "Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen. Dies gilt nicht bei der Übertragung auf ein mit der Gesellschaft iSd §§ 15 AktG verbundenes Unternehmen."
Viele Mieter werden Vertragsübernahme gar nicht bemerken
Tele-Columbus-Übernahme: Kunden sollen keine Nachteile erleiden
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Tele
Columbus betreibt Kabelnetze vorrangig in Berlin und den östlichen
Bundesländern. Viele Kunden dürften von der Übernahme nichts merken: Sie zahlen
die Gebühren fürs Kabelfernsehen zusammen mit der Miete und bekommen
im Gegensatz zu Kunden, die einen Einzelvertrag mit dem Anbieter
abgeschlossen haben, keine Mitteilung über die Vertragsübernahme. Wer
dagegen eine Mitteilung erhält, kann in Erwägung ziehen, den Vetrag zu kündigen.
Das kann sinnvoll sein, wenn man auf Satelliten-, Internet- oder digitales Antennenfernsehen umsteigen möchte. Allerdings sollte man die neue Technik im Falle von DVBT - falls möglich - vorher einmal in der eigenen Wohnung ausprobieren, um keine Qualitätseinbußen gegenüber einem digitalen Kabelanschluss hinnehmen zu müssen. Denn selbst in innerstädtischen Regionen kann der DVBT-Empfang so schlecht sein, dass ein ordentliches Fernsehbild nicht mit Zimmerantenne, sondern nur mit Außenantenne zu Stande kommt.