Verbraucherschützer

Verbraucherschützer: Digitale Streaming-Grenzen abschaffen

Wer ein kostenpflichtiges Abo eines Streaming-Dienstes oder einer TV-Plattform besitzt, kann es ab 1. April auch im Ausland nutzen. Kostenlose Livestreams und Mediatheken sind dagegen von der Regelung ausgenommen. Dies kritisieren die Verbraucherschützer und fordern eine Änderung.
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Die ARD Mediathek kann im EU-Ausland noch nicht genutzt werden Die ARD Mediathek kann im EU-Ausland noch nicht genutzt werden
Screenshot: teltarif.de
Ab dem 1. April können Verbraucher ihr Netflix- oder Amazon-Prime-Video-Abonnement auch ins europäische Ausland mitnehmen und nutzen sowie Live-Fernsehen über kostenpflichtige Portale wie Zattoo, Sky oder TV Spielfilm Live schauen. Möglich macht das die so genannte Portabilitätsverordnung. Kostenlose Mediatheken und Livestreams von TV-Sendern, für die kein kostenpflichtiges Abo benötigt wird, bleiben jedoch weiterhin zu großen Teilen nur in den jeweiligen Heimatländern erreichbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert nun in einer Mitteilung, den Zugang zu digitalen Inhalten EU-weit zu verbessern. "Im Osterurlaub in Frankreich können Verbraucherinnen und Verbraucher zwar Netflix schauen, bei ARD und ZDF bleibt der Bildschirm häufig schwarz. Das muss endlich ein Ende haben", so Martin Madej, Referent Team Digitales und Medien beim vzbv. Hinzu komme, dass Abonnements von Streaming-Diensten aus dem EU-Ausland von der Portabilitätsverordnung nicht erfasst werden.

Widerstand aus Parlament und Mitgliedsstaaten

Die ARD Mediathek kann im EU-Ausland noch nicht genutzt werden Die ARD Mediathek kann im EU-Ausland noch nicht genutzt werden
Screenshot: teltarif.de
Eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene weitere Verordnung, die OnlineCabSat, hätte hier zumindest eine gewisse Verbesserung bringen können. Ziel der Verordnung sei es laut vzbv, den Zugang zu Mediatheken und Livestreams von Fernsehsendern über innereuropäische Grenzen hinweg zu vereinfachen. Doch die Verordnung stößt auf Widerstand im Europäischen Parlament und Rat. Insbesondere die Filmwirtschaft befürchtet finanzielle Einbußen. Durch einen solchen Vorschlag, so die Angst, würde die Axt an die Grundpfeiler ihrer Finanzierung gelegt: den Verkauf von Lizenzrechten in jedem einzelnen EU-Land.

Grenzbäume in der digitalen Welt abbauen

Zwei Drittel aller jungen Leute in Europa sehen über das Internet Filme und Serien. "Es ist im ureigenen Interesse Europas, dass Bürger Kultur- und Informationsangebote aus der gesamten EU nutzen können. Nur so kann die EU dem Ziel einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit und Identität näher kommen", so Madej. "In Zeiten großer Europaskepsis sollten die EU-Parlamentarier und Mitgliedsstaaten für eine bessere Verbreitung europäischer Inhalte in Europa sorgen."

Heute könnten Verbraucher überall in Europa problemlos Autos kaufen und arbeiten. Nur bei digitalen Inhalten haben die Grenzbäume weiterhin Bestand. Der vzbv fordert deshalb vom Europäischen Parlament und Rat, seine Blockadehaltung zugunsten aller Verbraucher in der EU aufzugeben – und damit auch ein Stück europäische Identitätsstiftung zu betreiben.

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