Urteil gegen Spotify: Preisanpassungsklausel ungültig
Musik-Streaming-Schwergewicht Spotify bekam gerichtlich die Gültigkeit seiner Preisanpassungsklausel abgesprochen. Das Urteil ist die Folge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Dachorganisation der Konsumentenschützer warf dem schwedischen Konzern vor, seine Teilnehmer in puncto Gebühren zu benachteiligen. So gäbe es in den Nutzungsbedingungen zwar Perspektiven, die zu einer Preiserhöhung, jedoch keine, die zu einer Preissenkung führen.
Nun soll der Anbieter den betreffenden Paragrafen überarbeiten. Der Anbieter argumentierte erfolglos, dass die Kunden jederzeit kündigen könnten. Spotify legte gegen das Urteil Berufung ein.
Spotify aufgrund unlauterer Preisanpassung verurteilt
Spotify mit einseitiger Preisgestaltung
Bild: Spotify
Mit großem Abstand ist Spotify der Marktführer in der Musik-Streaming-Industrie. Knapp ein Drittel aller Abonnements entfallen auf das Unternehmen. Es wird also viel Geld in die Kassen gespült, allerdings können sich auch die Ausgaben des Konzerns erhöhen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entdeckte in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Dienstleisters jedoch nur eine einseitige Vorgehensweise bei Kostenänderungen. Wird es für Spotify teurer, müssen die Kunden mehr zahlen, wird es günstiger, bleibt eine Preissenkung aus.
Im Abschnitt 4.3 Preisänderungen sind die Details zu den Änderungen der Abonnementgebühren festgehalten. „Spotify kann etwa eine Preiserhöhung erwägen, wenn z.B. die Kosten für Inhalte, die Kosten für die IT-Infrastruktur von Spotify und die allgemeinen Gemeinkosten steigen, was zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste führt“, heißt es dort.
Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv, erklärt, dass die Verbraucher derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen seien und man den Anbietern klarmachen müsse, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Dies hätte Spotify nicht getan.
Kunden können kündigen: Spotify sieht sich im Recht
Das Landgericht Berlin stimmte dem Verbraucherzentrale Bundesverband zu. Es sei unzulässig, steigende Kosten weiterzugeben, ohne Preise bei sinkenden Kosten anzupassen. Außerdem gleiche die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit kündigen zu können, die Benachteiligung nicht aus.
Kunden wollen oftmals nicht kündigen, da sie sonst ihre Wiedergabelisten und Einstellungen verlieren. Spotify fühlt sich ungerecht behandelt und legte gegen das Urteil Berufung ein. (via pressetext)
Seit kurzem kooperiert Spotify mit Oppo.