Nur teurer, nicht billiger

Urteil gegen Spotify: Preisanpassungsklausel ungültig

Dem Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band war Spotifys unfaire Preis­gestal­tung ein Dorn im Auge. Ein Gericht gab dem vzbv recht. Spotify nimmt das Urteil aber nicht kampflos hin.
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Musik-Strea­ming-Schwer­gewicht Spotify bekam gericht­lich die Gültig­keit seiner Preis­anpas­sungs­klausel abge­spro­chen. Das Urteil ist die Folge einer Klage des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band. Die Dach­orga­nisa­tion der Konsu­men­ten­schützer warf dem schwe­dischen Konzern vor, seine Teil­nehmer in puncto Gebühren zu benach­tei­ligen. So gäbe es in den Nutzungs­bedin­gungen zwar Perspek­tiven, die zu einer Preis­erhö­hung, jedoch keine, die zu einer Preis­sen­kung führen.

Nun soll der Anbieter den betref­fenden Para­grafen über­arbeiten. Der Anbieter argu­men­tierte erfolglos, dass die Kunden jeder­zeit kündigen könnten. Spotify legte gegen das Urteil Beru­fung ein.

Spotify aufgrund unlau­terer Preis­anpas­sung verur­teilt

Spotify mit einseitiger Preisgestaltung Spotify mit einseitiger Preisgestaltung
Bild: Spotify
Mit großem Abstand ist Spotify der Markt­führer in der Musik-Strea­ming-Indus­trie. Knapp ein Drittel aller Abon­nements entfallen auf das Unter­nehmen. Es wird also viel Geld in die Kassen gespült, aller­dings können sich auch die Ausgaben des Konzerns erhöhen. Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) entdeckte in den Allge­meinen Nutzungs­bedin­gungen des Dienst­leis­ters jedoch nur eine einsei­tige Vorge­hens­weise bei Kosten­ände­rungen. Wird es für Spotify teurer, müssen die Kunden mehr zahlen, wird es güns­tiger, bleibt eine Preis­sen­kung aus.

Im Abschnitt 4.3 Preis­ände­rungen sind die Details zu den Ände­rungen der Abon­nement­gebühren fest­gehalten. „Spotify kann etwa eine Preis­erhö­hung erwägen, wenn z.B. die Kosten für Inhalte, die Kosten für die IT-Infra­struktur von Spotify und die allge­meinen Gemein­kosten steigen, was zu einer Erhö­hung der Gesamt­kosten für die Bereit­stel­lung der Spotify-Dienste führt“, heißt es dort.

Jana Brock­feld, Rechts­refe­rentin des vzbv, erklärt, dass die Verbrau­cher derzeit in vielen Berei­chen von Preis­erhö­hungen betroffen seien und man den Anbie­tern klar­machen müsse, sich an recht­liche Vorgaben zu halten. Dies hätte Spotify nicht getan.

Kunden können kündigen: Spotify sieht sich im Recht

Das Land­gericht Berlin stimmte dem Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band zu. Es sei unzu­lässig, stei­gende Kosten weiter­zugeben, ohne Preise bei sinkenden Kosten anzu­passen. Außerdem gleiche die Möglich­keit, den Vertrag jeder­zeit kündigen zu können, die Benach­tei­ligung nicht aus.

Kunden wollen oftmals nicht kündigen, da sie sonst ihre Wieder­gabe­listen und Einstel­lungen verlieren. Spotify fühlt sich unge­recht behan­delt und legte gegen das Urteil Beru­fung ein. (via pres­setext)

Seit kurzem koope­riert Spotify mit Oppo.

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