Ein Viertel aller Smartphone-Besitzer nutzt Gerät bei jeder Autofahrt
Nur bei ausgeschalteten Motor erlaubt: SMS schreiben im Auto.
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Rund zwei Drittel der Besitzer von Smartphones
können auch bei Autofahrten nicht von ihren Handys lassen. Rund jeder
vierte Smartphone-Besitzer (26 Prozent) nutzt die elektronischen
Begleiter sogar auf jeder Fahrt, wie TNS Infratest im Auftrag des Autohandels-Portals
mobile.de herausgefunden hat. Für die Umfrage wurden 512 Menschen zwischen 18 und 70 Jahren befragt, die ein Smartphone oder Tablet besitzen.
Jeder Zweite nutzt Stau- und Radarkontrollwarndienste
Nur bei ausgeschalteten Motor erlaubt: SMS schreiben im Auto.
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Fast jeder Besitzer eines Smartphones (93 Prozent) telefoniert
nach den Ergebnissen der Umfrage im Auto. Andere beliebte Anwendungen
sind Navigations-Apps (80 Prozent) sowie das Lesen und Beantworten von
E-Mails (65 Prozent). Außerdem informiert sich etwa die Hälfte der
Befragten (55 Prozent) im Auto über Stauwarnungen und
Radarkontrollen, gefolgt von der Suche nach Sehenswürdigkeiten sowie
der Sprachsteuerung.
Unter den Besitzern von Tablets greift laut der Studie knapp jeder Fünfte (18 Prozent) bei Autofahrten zu dem Mini-Computer. Bei ihnen ist das Lesen und Beantworten von Mails die meistgenutzte Anwendung (80 Prozent). Auf den größeren Displays der Tablets sind außerdem die Navigationsapps beliebte Programme (62 Prozent). Rund zwei Drittel der Mitfahrer (65 Prozent) schauen im Auto Filme auf den Geräten.
Smartphone-Nutzung am Steuer verboten
"Die Zahlen beziehen sich auf Autofahrer", sagte eine Sprecherin von mobile.de. Vermutlich nutzten die Fahrer etwa das Schreiben von Mails nur beim Parken und nicht während der Fahrt. In Deutschland ist die Benutzung eines Mobiltelefons nur bei stehendem Fahrzeug und ausgeschalteten Motor erlaubt - das betrifft auch das Telefonieren oder das Schreiben von SMS. Dies wird in der Straßenverkehrsordnung im Paragraf 23 Absatz 1a geregelt. Die Rechtsprechung legt diesen Paragraf streng aus: Der Fahrer muss stets beide Hände für das Fahren frei haben. Wer sein Smartphone oder Tablet als Navi nutzt, muss dieses mit einer Halterung fest im Auto montieren. Zum Telefonieren muss eine Freisprecheinrichtung verwendet werden. Nur so ist das Telefonieren während der Fahrt erlaubt. Laut StVO, Paragraf 23 Absatz 1b sind übrigens technische Geräte untersagt, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen oder diese stören, dazu gehören auch dementsprechende Smartphone-Apps.