Sicherheit

Drohnen: Risiken und Nebenwirkungen

Copter am Himmel: Auch in der Luft ist die Freiheit nicht grenzenlos. Wir sagen Ihnen, worauf es bei Flugmanövern mit der Drohne zu achten gilt.
Von dpa / Daniel Rottinger

Drohne am Himmel Drohne am Himmel
Bild: dpa
Am Himmel summen immer mehr ferngesteuerte Drohnen - und das oft illegal. Denn was viele Hobbypiloten nicht wissen: Dem Freizeitspaß sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Wer in der Nähe von Flughäfen wohnt, hat ganz schlechte Karten.

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Enrique Iglesias wird von einer Kameradrohne verletzt, ein Auto wird beim Absturz eines Multikopters beschädigt, der ADAC fürchtet um die Sicherheit seiner Rettungshubschrauber. Aber abseits dieser Meldungen lassen viele Hobbypiloten die ferngesteuerten Fluggeräte aufsteigen, ohne dass Unfälle passieren.

Einige wichtige Regeln sollten aber alle kennen und befolgen. Und für den Fall des Absturzes eines der häufig als Drohnen bezeichneten Multikopter müssen Piloten Vorsorge treffen. Hier einige Fragen und Antworten:

Brauchen Hobbypiloten eine Lizenz zum Drohnenfliegen?

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Drohne privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt, erklärt die Deutsche Flugsicherung (DFS). Gewerbliche Nutzer brauchen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen 5 und 25 Kilogramm ist eine Einzelerlaubnis nötig.

Wo ist der Drohnenflug erlaubt? Und wo nicht?

Grundsätzlich überall, wo dadurch niemand gefährdet wird bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern. Manche Städte verbieten allerdings den Flug über bewohntem Gebiet. Absolute Tabuzonen sind die Kontrollzonen der Flughäfen, sagt Ute Otterbein von der DFS.

Sie erstrecken sich in einem Radius von bis zu 1,5 Kilometer um Flughäfen herum. Wer hier fliegen will, muss sich beim Tower anmelden. Abstand halten müssen Piloten von Menschenansammlungen, befahrenen Straßen, Industrieanlagen, Militäreinrichtungen oder Unglücksstellen. Privatgrundstücke sind auch eine Tabuzone. Regelmäßige Überflüge sind verboten.

Welche Sicherheitsregeln muss ich befolgen?

Grundsätzlich dürfen Drohnen nur "auf Sicht" geflogen werden, also im Umkreis von rund 100 Metern um den Piloten und bis zu einer Flughöhe von 100 Metern.

Wer zahlt, wenn es zum Unfall kommt?

Wenn die Drohne beim Absturz Menschen verletzt oder Schäden anrichtet, springt die Privathaftpflicht nicht in jedem Fall ein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Pilot sollte daher im Vorfeld mit seiner Versicherung abklären, ob diese im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt. Es gibt zudem spezielle Haftpflichtversicherungen für Modellflugzeuge, die auch Multikopter abdecken.

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