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Schlechter Ruf


08.06.2015 09:58 - Gestartet von Best Friend
Den Multikoptern haftet ein schlechter Ruf an. Während ferngesteuerten Flugzeugen, Helikoptern oder auch anderen Fluggeräten wie beispielsweise Drachen oder Kites keiner etwas Böses nachsagt, stößt man bei Thema Multikopter häufig auf große Skepsis zum Teil gar Angst.
Umso wichtiger ist es, sich gerade zu Anfang einer Entwicklung strengstens an Regeln und Gesetze zu halten, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine interessante Technik nicht zu verspielen.
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[1] diet99 antwortet auf Best Friend
08.06.2015 10:19

2x geändert, zuletzt am 08.06.2015 12:28
Moin!

Benutzer Best Friend schrieb:
Den Multikoptern haftet ein schlechter Ruf an. Während ferngesteuerten Flugzeugen, Helikoptern oder auch anderen Fluggeräten wie beispielsweise Drachen oder Kites keiner etwas Böses nachsagt, stößt man bei Thema Multikopter häufig auf große Skepsis zum Teil gar Angst.

Diese Angst wird leider hauptsächlich durch eine extrem polarisierende und oft falsche Berichterstattung in den Medien geschürt. Da wird von "Spionagedrohnen" erzählt, die dem Nachbarn in den Garten und ins Schlafzimmer schauen und die Privatsphäre massiv verletzen. Wer schon mal Bilder von "Drohnen"-Kameras (ich mag den Begriff nicht und sage lieber Multikopter) gesehen hat, wird sich wundern, wie wenig bis gar keine Einzelheiten (Gesichter beispielsweise) man aufgrund des meist extremen Weitwinkels (fast schon Fischauge!) erkennen kann. Außerdem produzieren Multikopter ein doch ziemlich lautes Propellergeräusch, so daß ein unbemerktes "Spionieren" mit diesen Fliegern absolut unmöglich ist.

Umso wichtiger ist es, sich gerade zu Anfang einer Entwicklung strengstens an Regeln und Gesetze zu halten, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine interessante Technik nicht zu verspielen.

Sofern man die Regelungen kennt, sollte das kein Problem sein. Leider wissen beispielsweise wenige Nutzer, daß eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht, egal wie groß der Kopter ist. Einzelheiten findet man hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/modellflieger-hinweispflicht.html
Es gehört endlich eine gesetzliche Hinweispflicht her, damit der Kunde weiß, worauf er sich bei einem vermeintlichen Spielzeug einläßt und welche Verpflichtungen er damit erwirbt!

Hier nochmals zur Sicherheit im Detail:
Grundsätzlich besteht für den kleinsten Multikopter - und sei er auch nur handtellergroß - eine Versicherungspflicht, sobald er im Freien geflogen wird. Denn jedes Flugmodell ist laut Definition in § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug. Leider wissen das nur sehr wenige Käufer einer Spielzeug"drohne" und begeben sich damit aufs Glatteis. Im Schadensfalle kann es nämlich extrem teuer werden - nicht nur wegen der fehlenden Versicherung, sondern wegen des Verstoßes gegen das LuftVG und die Luftverkehrsordnung (LuftVO) und die Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO).