Digitales Erbe: Frühzeitig den digitalen Nachlass regeln
Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen?
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Nach dem Tod eines Menschen hat dessen Erbe schon
genug damit zu tun, sich durch den fassbaren Papierwust zu quälen.
Und dann kommt noch der virtuelle Papierkram hinzu. Die meisten
wissen gar nicht, was der digitale Nachlass eines Angehörigen alles
umfasst. Häufig kennen Angehörige weder alle Online-Konten noch die
Passwörter des Verstorbenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) hat einige Ratschläge, wie man Überblick über die digitale
Existenz erhält, aufgelistet:
Computer analysieren lassen
Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen?
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Den PC oder das Notebook des Verstorbenen an Dritte weiterzugeben, davon raten die Experten des vzbv ab.
Zwar gibt es spezialisierte Unternehmen, die den Computer des
Verstorbenen unter die Lupe nehmen, vorhandene Daten analysieren und
auf Wunsch Online-Konten löschen. Dadurch würden aber auch viele
persönliche Daten an Dritte weitergegeben, warnen die
Verbraucherschützer.
Online-Spurensuche
Google-Konto, Facebook-Account und wo war der Verstorbene noch angemeldet? Die Suche nach allen Accounts kann sich als sehr kompliziert und umfangreich herausstellen. Die Empfehlung des vzbv sind Unternehmen, die mit wenigen persönlichen Daten des Verstorbenen im Netz auf die Suche gehen. Meist reichen schon Name und Adresse aus, um bei den größeren deutschen Online-Diensten zu überprüfen, welche Konten und Verträge womöglich existieren.
Absprachen noch zu Lebzeiten
Damit nach dem Tod keine mühsame Spurensuche nötig ist, sollte man am besten ein Verzeichnis seiner E-Mail-Accounts, Shopping-Konten oder Social-Media-Profile und den zugehörigen Passwörtern anlegen. Zur Sicherheit kann dieses verschlüsselt etwa auf einem USB-Stick gespeichert werden. Diese Liste lässt sich gemeinsam mit einer Anweisung, was mit den Konten nach dem Tod geschehen soll, an einem sicheren Ort deponieren.
Besser keine Cloud-Dienste nutzen
Von Diensten, die anbieten, gegen eine Gebühr sämtliche Zugangsdaten online zu speichern und sie im Falle des Todes an die Erben auszuhändigen, rät der vzbv ab. Um sich vor Diebstahl zu schützen, sollten Passwörter nie an Dritte weitergegeben werden.
Gesetzliche Regelung
Die allgemeine rechtliche Regelung sieht so aus, dass der Erbe auch alle Online-Konten des Verstorbenen erbt. Zugriff bekommt er aber nur, solange der postmortale Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen nicht betroffen ist. Der Anspruch beschränkt sich somit auf vermögensrechtliche Positionen. Bei E-Mail-Diensten spielt zusätzlich das Fernmeldegeheimnis eine Rolle, deshalb gewähren Anbieter keinen Zugriff auf die Konten. Allein schon deswegen ist es sinnvoll, zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen.
Was eine Erbengemeinschaft beachten muss, haben wir in einer gesonderten Meldung zusammengefasst.