Flugmodus oder nicht: Welche Geräte im Flugzeug erlaubt sind
Luftfahrtaufsichtsbehörde untersucht den Einfluss mobiler Geräte während des Fluges
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Sendefähig oder nicht sendefähig? Das ist
die entscheidende Frage an Bord eines Flugzeugs, wenn es um das
Einschalten elektronischer Geräte geht. Sind die Triebwerke aus und
steht der Flieger in der Parkposition, dürfen Passagiere vom Handy
bis zum Laptop alles benutzen. Für Start, Flug und Landung verbietet
das Luftverkehrsgesetz in bestimmten Fällen, elektronische Geräte an
Bord einzuschalten. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
stören sie unter Umständen die Bordelektronik.
Welche Geräte dürfen weiterbenutzt werden?
Sendefähige Geräte sind demnach den gesamten Flug über tabu. Dazu gehören zum Beispiel Handys. Sie müssen daher die ganze Zeit über ausgeschaltet bleiben oder dürfen ab Erreichen der Reiseflughöhe nur im Flugmodus eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.
Luftfahrtaufsichtsbehörde untersucht den Einfluss mobiler Geräte während des Fluges
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Nicht sendefähig sind etwa Laptops oder Digitalkameras. Sie müssen
nur ausgeschaltet sein, während die Maschine rollt, startet, in den
Landeanflug geht und landet. Während des Reiseflugs darf der Besitzer
sie einschalten. Auch Laptops mit WLAN darf er nutzen. Denn sie haben
laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik
nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein
WLAN-Hotspot existieren.
Ist in Zukunft die Nutzung mobiler Geräte im Flugzeug erlaubt?
Wie viel Einfluss elektronische Geräte tatsächlich auf die Bordelektronik haben, ist umstritten. Die amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA ließ diesen Einfluss untersuchen. Die Analyse ergab nach Medienberichten, dass die Airlines ihren Passagieren aus technischen Gesichtspunkten die Nutzung von Smartphones und Co. künftig auch bei Start und Landung erlauben können.