Funkloch-Behörde: Mietvertrag für Landwirtschaft
Die von Andreas Scheuer gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) meldet sich vermehrt zu Wort und präsentiert Ergebnisse ihrer Arbeit. Wie berichtet soll beispielsweise ein von der MIG geförderter Mast in der Gemeinde Möhnesee (Landkreis Soest) in Nordrhein-Westfalen errichtet werden und damit dort einen weißen Mobilfunkflecken schließen.
Wer mit der Materie vertraut ist, weiß, dass für das teils lahme Tempo beim Netzausbau nicht allein die Netzbetreiber verantwortlich gemacht werden können: Manchmal verschleppen Behörden Genehmigungsverfahren über Monate bis Jahre, oder die Verhandlungen mit einem Grundstückseigentümer gestalten sich schwierig. Für letzteren Fall hat die Gesellschaft nun ein neues Hilfsmittel ausgehandelt.
Muster-Mietvertrag mit Bauernverband
Neue Initiative gegen Funklöcher auf dem Land
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Die unversorgten Weißen Flecken der Mobilfunknetze liegen meist nicht in städtischen Gebieten mit vielen Gebäuden, sondern auf dem Land. Von daher müssen viele Verhandlungen über Mietverträge mit Landwirten geführt werden, die meist auch etwas anderes zu tun haben, als ausgiebig zu prüfen, ob der vorgelegte Mietvertrag für das Grundstück so in Ordnung ist oder nicht.
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben sich daher auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung von Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt. Anhand des Mustervertrages sollen künftig Einzelverträge mit Grundstückseigentümern ohne aufwändige Verhandlungen abgeschlossen werden können.
MIG-Geschäftsführer Ernst-Ferdinand Wilmsmann wünscht sich, dass der Mustervertrag die Akquise geeigneter Grundstücke vor Ort erleichtert. Bauernverbands-Generalsekretär Bernhard Krüsken betont, dass die Landwirte in zweifacher Hinsicht davon profitieren. Erstens werden dadurch angemessene Mietpreise für die Landwirte sichergestellt. Und zweitens: Wenn die Landwirte smarte Techniken nutzen, sind sie die ersten, die von einem guten Netzausbau vor der eigenen Haustür profitieren. Für eine Vielzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei für die Nutzung der Digitalisierungspotenziale eine öffentlich geförderte flächendeckende Erschließung auch in dünnbesiedelten ländlichen Räumen unerlässlich.
Das beinhaltet der Mietvertrag
Der Mustervertrag enthält nach Angaben der MIG zu den wesentlichen Vertragsinhalten faire Regelungen, unter anderem zur Vertragslaufzeit, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften sowie Empfehlungen zu angemessenen Miethöhen und deren Anpassungen während der Vertragslaufzeit.
Der DBV will seinen Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden diesen Mustervertrag als Beratungsgrundlage für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Mustervertragsregelungen haben allerdings lediglich Empfehlungs- und Orientierungscharakter und beinhalten keine verbindlichen Vorgaben für die Vertragsverhandlungen im Einzelfall. Für eine Beratung und Prüfung von Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte sollen den Verbandsmitgliedern wie bisher die Kreis- und Landesbauernverbände zur Verfügung stehen.
1&1 will übrigens für den flächendeckenden Ausbau seines Mobilfunknetzes geeignete Frequenzen.