Kartellbeschwerde gegen BNetzA wegen Kvz-Vergabe an Telekom
Arbeiten an einem Kvz der Telekom
Bild: dpa
Ein bayerischer Netzbetreiber hat sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) über die Praxis der Deutschen Telekom beschwert. Es geht um die Vergabe von Kabelverzweigern (Kvz) in einer bayerischen Stadt. Dies teilt der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) mit.
Zunächst blieb unklar, um welche Stadt und welches regionale Breitband-Unternehmen es sich handelte, teltarif.de hat diesbezüglich beim FRK nachgefragt. Da die BNetzA in der Sache offenbar seit Monaten keine Entscheidung getroffen hatte, hat sich das Unternehmen nun mit einer Kartellbeschwerde an das Bundeskartellamt gewandt.
Telekom verweigerte zunächst den Ausbau
Arbeiten an einem Kvz der Telekom
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In dem Fall sei in der betreffenden Stadt der Breitbandausbau auf mindestens 50 MBit/s von der Telekom für die nächsten drei Jahre ausgeschlossen worden und die Telekom behauptete, sie könne den Ausbau nur wirtschaftlich mit einem öffentlichen Zuschuss von ca. 1,5 Millionen Euro verwirklichen. Daraufhin hatte sich die Stadt entschieden, ein Angebot des privaten Netzbetreibers wahrzunehmen. Anschließend hat die Telekom dann wohl doch den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben.
Als der private Netzbetreiber den Antrag auf Nutzung der Kvz bei der BNetzA stellte, stellte sich heraus, dass diese bereits von der Behörde in Übereinstimmung mit der Telekom an die Telekom vergeben worden waren. Ungewöhnlich ist auch, dass die BNetzA sich offenbar über Monate nicht zu diesem Vorfall geäußert hat.
Nach Einschätzung des bayerischen Netzbetreibers liegt hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor. Das Unternehmen hofft, dass das Bundeskartellamt hier den § 32 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anwendet, dort geht es um die nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz.
Der FRK zitiert folgenen Abschnitt aus der Kartellbeschwerde des Netzbetreibers vom 24. August an das Bundeskartellamt: "Es sei eindeutig, dass die Telekom die Reservierung der Kvz" - im Gegensatz zu dem bayerischen Netzbetreiber – "gerade nicht auf eine verfestigte lokale oder regionale Ausbauplanung stützt und auch nicht stützen kann. Vielmehr bedient sich die Telekom in schikanöser und unbilliger Art und Weise der Kvz, um die Ausbaupläne" (des Unternehmens) "zu durchkreuzen und selbst den nun doch als lukrativ erkannten Ausbau entgegen dem Willen der Gemeinde" durchzuführen. Auch der FRK ist der Auffassung des Netzbetreibers, dass es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten der Telekom in dem umkämpften Markt handelt, das offensichtlich allein zum Ziel habe, "deren Remonopolisierungsstrategie durch Vectoring langfristig abzusichern".