Ortswechsel

Internet-Anschluss: Worauf Sie beim Umzug achten sollten

Nicht für alle Anbieter ist ein Umzug ein Kündigungsgrund
Von Marie-Anne Winter

Für welchen Anbieter Sie sich auch immer entscheiden: Ganz wichtig bei der Bestellung des neuen Anschlusses ist es, korrekte Angaben zu machen. Das trifft insbesondere auf die Adresse, Lage der Wohnung und den bisherigen Anschluss zu - insbesondere, wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer für den Festnetzanschluss behalten möchten. In diesem Fall müssen Sie unbedingt angeben, dass Sie Ihre bisherigen Rufnummern behalten möchten, denn eine nachträgliche Portierung ist ausgeschlossen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sie Ihren bisherigen Vertrag nicht selbst kündigen, wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, sondern dem neuen Anbieter diese Formalitäten überlassen sollten. Sonst kann es passieren, dass mit der Beendigung des bisherigen Vertrages die Rufnummern weg sind, falls es unvorhergesehene Schwierigkeiten mit dem neuen Anschluss geben sollte, etwa wenn der ausgewählte Anbieter fest stellt, dass er Sie doch nicht anschließen kann. Auch wenn sonst alles funktioniert, ist es nicht in allen Fällen möglich, die alten Rufnummern mitzunehmen, insbesondere, wenn Sie in einen Ort mit einer anderen Ortvorwahl ziehen - die Ortsvorwahl im Festnetz ist am jeweiligen Ort fest vorgegeben. Auch kann nicht jeder Anbieter von jedem anderen Anbieter Rufnummern portieren. Daher wurden die 0700-Nummern erfunden - diese werden dem Benutzer quasi lebenslänglich zugeteilt und können flexibel weitergeleitet werden.

Fast noch wichtiger ist es, genügend Zeit einzuplanen. Wenn Sie nicht gerade bei der Telekom einen neuen Anschluss schalten lassen, vergehen in der Regel einige Wochen, bis die alternativen Vollanschlussanbieter einen neuen Anschluss zu realisieren können. Der neue Anbieter muss zunächst prüfen, ob die neue Adresse in seinem Lizenzgebiet liegt und rein technisch versorgt werden kann. Wenn das der Fall ist, muss die zuständige Vermittlungsstelle die entsprechenden Kapazitäten frei haben und die letzte Meile, also die Verbindung von der Vermittlungsstelle zu Ihrem Anschluss, bei der Telekom bestellt werden. Hierbei kann es zu Verzögerungen kommen, für die der gewünschte Anbieter nichts kann, auch wenn er den Ärger abbekommt. Erst wenn von der Telekom die Rückmeldung kommt, dass die jeweilige Leitung geschaltet werden kann, bekommen Sie einen verbindlichen Anschlusstermin, auch wenn der neue Anbieter Sie nach Ihrer Bestellung längst als neuen Kunden begrüßt hat. Der Berechnungszeitraum, ab dem Sie dann auch zahlen müssen, beginnt normalerweise mit der Schaltung des Anschlusses.

Sofern Sie zu einem Kabel- oder Glasfaser-Direktanschluss-Anbieter wechseln, der den neuen Anschluss ohne den Umweg über die Telekom schalten kann, ist der Vorgang weniger kompliziert und kann unter Umständen auch schneller realisiert werden - gerade das Fernsehkabel ist in der Regel schon vorhanden. Häufig bekommen Sie dann zur Schaltung des Anschlusses eine vorläufige Telefonnummer des neuen Anbieters, weil die Portierung der bisherigen Telefonnummern länger dauern kann.

Fazit: Sachlich bleiben und nicht gleich aufgeben

Auch wenn Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über Ihren Umzug informiert bzw. rechtzeitig gekündigt und bei einem neuen Anbieter einen Anschluss bestellt haben, kann noch einiges schief gehen. So kann es passieren, dass der alte Anschluss zwar termingerecht abgeklemmt, der neue Anschluss aber noch nicht geschaltet werden kann. Je nach dem, wie dringend Sie auf Ihren Internetzugang angewiesen sind, sollten Sie hier Vorsorge treffen, etwa in dem Sie für die Übergangszeit auf ein mobiles Internetangebot auf Prepaid-Basis zurückgreifen. Mittlerweile bieten einige Anbieter auch mobile Lösungen an, die man ohne Aufpreis benutzen kann, bis der eigentliche DSL-Anschluss geschaltet ist, so wirbt Vodafone derzeit mit seinem Surf-Sofort-Paket.

Außerdem gehen immer mehr Anbieter mit Service-Versprechen in die Offensive, in denen unter anderem auch die garantierte Schaltung des Anschlusses binnen einer bestimmten Frist versprochen wird. Details dazu finden Sie in einer eigenen Meldung. Sollte der neue Anschluss nicht wie versprochen binnen weniger Wochen geschaltet werden, sollten Sie dem Anbieter eine Frist setzen und Konsequenzen ankündigen, etwa dass Sie vom Vertrag zurücktreten, sofern der neue Anschluss nicht binnen einer angemessenen Zeitspanne, konkret sollte man hier ein bis zwei Wochen einräumen, geschaltet werden kann. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn es mit dem neuen Anschluss geklappt hat, Ihnen aber trotz rechtzeitiger Kündigung weiterhin Rechnungen für den bisherigen Anschluss ins Haus flattern. Wichtig ist, dass Sie alles schriftlich erledigen, denn nur so können Sie im Streitfall nachweisen, dass alles seine Ordnung hat. Auch sollten Sie dabei nicht vergessen, dass der "menschliche Faktor" eine Rolle spielt. Seien Sie konsequent in der Sache, aber bleiben Sie im Ton freundlich und sachlich. Es lohnt sich auch, nicht gleich aufzugeben, wenn der Anbieter nicht in Ihrem Sinne reagieren sollte: Ist man bei dem einen Sachbearbeiter aufgelaufen, weil der gerade einen schlechten Tag hatte, kann es hilfreich sein, das Anliegen bei einem weiteren Ansprechpartner vorzubringen.

Am einfachsten ist es natürlich, einen Anbieter auszusuchen, der erst gar keinen ewig langen Kündigungsfristen verlangt, allerdings gibt es leider nicht allzu viele Angebote mit kurzen Vertragslaufzeiten. Der Regionalanbieter NetCologne ermöglicht seinen Kunden eine monatliche Kündigung, auch HanseNet und congstar lassen bei einigen ihrer Angebote eine monatliche Kündigung zu.

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