Abgehoben

Europa will eingeschaltetes Handy bei Start und Landung erlauben

Die Luftbehörde diskutiert über Handytelefonate während des Fluges
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board
Bild: dpa
Auch euro­päische Flug­reisende sollen bei Start und Landung demnächst Computer und Handy zumindest ein­ge­schränkt nutzen dürfen. Ende November will die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) neue Sicher­heits­empfehlungen für Flug­gesell­schaften und nationale Auf­sichts­behörden veröffentlichen. Das kündigte die EU-Agentur mit Sitz in Köln an.

US-Airlines lockern Regelung bereits

Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board
Bild: dpa
Ungehemmt telefonieren oder im Internet surfen können Reisende aber wohl auch in Zukunft nicht. Denn die EASA will nur den Gebrauch elektronischer Geräte im Sicherheits­modus erlauben - also ohne Nutzung des Telefon­netzes oder des Internets. Nach derzeitigen Regeln ist dies nicht für die Start- und Landephase erlaubt. Sperrige Laptop-Computer müssten zudem bei Start und Landung weiterhin verstaut werden. Die amerikanische Luft­fahrt­behörde FAA hatte Ende Oktober ähnliche Locker­ungen angekündigt wie nun die EASA. So sind mittler­weile bei einigen US-Airlines auch während des Starts und der Landung die Nutzung von Smartphones, Tablets, E-Reader und andere elektronische Geräte gestattet. Zu den ersten Airlines, die der Lockerung folgen, gehören Delta und United. Diese setzen die Regelung auf inneramerikanischen Flügen um. Ausgenommen sind Flüge von United Express. Diese Tochter-Airline soll bis Ende des Jahres folgen.

Längerfristig untersuche die EU-Behörde Möglichkeiten, Handytelefonate während des Flugs zuzulassen, hieß es in der Mitteilung der EASA. Ihre Vorgaben sollen nationalen Flugsicherheitsbehörden und Fluggesellschaften bei der Auslegung von EU-Recht halten. Sie legen Mindest-Sicherheitsstandards fest.

Derzeit hängt die Nutzung von mobilen Geräten während des Fluges von deren Sendefähigkeit ab. Sind die Triebwerke aus und steht der Flieger in der Parkposition, dürfen Passagiere vom Handy bis zum Laptop alles benutzen. Für Start, Flug und Landung verbietet das Luftverkehrsgesetz in bestimmten Fällen, elektronische Geräte an Bord einzuschalten. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) stören sie unter Umständen die Bordelektronik.

Sendefähige Geräte sind demnach den gesamten Flug über tabu. Dazu gehören zum Beispiel Handys. Sie müssen daher die ganze Zeit über ausgeschaltet bleiben oder dürfen ab Erreichen der Reiseflughöhe nur im Flugmodus eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.

Nicht sendefähig sind etwa Laptops oder Digitalkameras. Sie müssen nur ausgeschaltet sein, während die Maschine rollt, startet, in den Landeanflug geht und landet. Das soll sich laut EASA bald ändern. Während des Reiseflugs darf der Besitzer sie bereits jetzt einschalten. Auch Laptops mit WLAN darf er nutzen. Denn sie haben laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein WLAN-Hotspot existieren.

Mehr zum Thema Internet im Flugzeug