Europa will eingeschaltetes Handy bei Start und Landung erlauben
Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board
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Auch europäische Flugreisende sollen bei
Start und Landung demnächst Computer und Handy zumindest
eingeschränkt nutzen dürfen. Ende November will die Europäische
Agentur für Flugsicherheit (EASA) neue Sicherheitsempfehlungen für
Fluggesellschaften und nationale Aufsichtsbehörden veröffentlichen.
Das
kündigte die EU-Agentur mit Sitz in Köln an.
US-Airlines lockern Regelung bereits
Auch Europa diskutiert über eine Regellockerung über die Nutzung mobiler Geräte an Board
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Ungehemmt telefonieren
oder im Internet surfen können Reisende
aber wohl auch in Zukunft nicht. Denn die EASA will nur den Gebrauch
elektronischer Geräte im Sicherheitsmodus erlauben - also ohne
Nutzung des Telefonnetzes oder des Internets. Nach derzeitigen Regeln
ist dies nicht für die Start- und Landephase erlaubt. Sperrige
Laptop-Computer müssten zudem bei Start und Landung weiterhin
verstaut werden. Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hatte Ende
Oktober ähnliche Lockerungen angekündigt wie nun die EASA. So sind
mittlerweile bei einigen US-Airlines auch während des Starts und der Landung die Nutzung
von Smartphones, Tablets, E-Reader und andere elektronische Geräte gestattet.
Zu den ersten Airlines, die der Lockerung folgen, gehören Delta und United. Diese setzen
die Regelung auf inneramerikanischen Flügen um. Ausgenommen sind Flüge von United Express.
Diese Tochter-Airline soll bis Ende des Jahres folgen.
Längerfristig untersuche die EU-Behörde Möglichkeiten, Handytelefonate während des Flugs zuzulassen, hieß es in der Mitteilung der EASA. Ihre Vorgaben sollen nationalen Flugsicherheitsbehörden und Fluggesellschaften bei der Auslegung von EU-Recht halten. Sie legen Mindest-Sicherheitsstandards fest.
Derzeit hängt die Nutzung von mobilen Geräten während des Fluges von deren Sendefähigkeit ab. Sind die Triebwerke aus und steht der Flieger in der Parkposition, dürfen Passagiere vom Handy bis zum Laptop alles benutzen. Für Start, Flug und Landung verbietet das Luftverkehrsgesetz in bestimmten Fällen, elektronische Geräte an Bord einzuschalten. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) stören sie unter Umständen die Bordelektronik.
Sendefähige Geräte sind demnach den gesamten Flug über tabu. Dazu gehören zum Beispiel Handys. Sie müssen daher die ganze Zeit über ausgeschaltet bleiben oder dürfen ab Erreichen der Reiseflughöhe nur im Flugmodus eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.
Nicht sendefähig sind etwa Laptops oder Digitalkameras. Sie müssen nur ausgeschaltet sein, während die Maschine rollt, startet, in den Landeanflug geht und landet. Das soll sich laut EASA bald ändern. Während des Reiseflugs darf der Besitzer sie bereits jetzt einschalten. Auch Laptops mit WLAN darf er nutzen. Denn sie haben laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein WLAN-Hotspot existieren.