Gericht verbietet Google die Verbreitung der Sex-Party-Fotos von Max Mosley
Google darf Sex-Party-Fotos nicht verbreiten
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Der Suchmaschinenbetreiber Google darf sechs
heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley
nicht weiter verbreiten. Der Konzern müsse es künftig unterlassen,
die Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten
in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das
Hamburger Landgericht heute. Die Bilder verletzten den
73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der
Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig
anzeigt, droht nach der Entscheidung des Gerichts ein Ordnungsgeld
von bis zu 250 000 Euro. Gegen das Urteil ist Berufung beim
Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich.
Google darf Sex-Party-Fotos nicht verbreiten
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In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder
in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten,
betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung
der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren
üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten
Link beschränkt.
Bilder kamen immer wieder
Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden.
Die Pressekammer äußerte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Google wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine "Zensurmaschine".
Freude bei Mosley
Die Anwältin von Mosley hat erfreut auf die Entscheidung des Hamburger Landgerichts gegen Google reagiert. "Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet", erklärte Rechtsanwältin Tanja Irion. "Es betrifft Aufnahmen, die bereits von diversen europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt wurden." Die Gerichtsentscheidung werde nicht - wie von Google behauptet - zu einer Zensur des Internets führen. "Herr Mosley würde sich freuen, wenn dieses Urteil auch anderen dabei hilft, den großen und nachhaltigen Schaden einzuschränken, der dadurch entsteht, dass Suchmaschinen Zugriff auf rechtswidrige Aufnahmen vermitteln", betonte Irion.