EU-Roaming wird noch besser: Das ändert sich zum 1. Juli
Zum 1. Juli tritt eine neue Roamingverordnung in der Europäischen Union in Kraft. Für die Verbraucher heißt das: Der Grundsatz "Roam like at home" bleibt für weitere zehn Jahre erhalten. Mobilfunkkunden können ihren Tarif somit auch im International Roaming in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen weiterhin zu annähernd gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands nutzen.
Netzqualität "wie zuhause"
Änderungen beim EU-Roaming
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Gegenüber der bisherigen Verordnung kommt es aber auch zu Änderungen. So sollen Verbraucher Roamingdienste in der gleichen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimatnetz gewohnt sind. Eine Daten-Drossel speziell für die Internet-Nutzung im Ausland darf es somit nicht mehr geben. Zudem sollen Kunden, die im Heimatnetz 5G nutzen können, auch im Roaming den neuen Netzstandard zur Verfügung haben, sofern er vom Provider im Gastland angeboten wird.
Das betrifft vor allem Telefónica, das Datenverbindungen im Ausland bisher auf maximal 21,6 MBit/s gedrosselt hat. Jetzt stehen auch im EU-Roaming - je nach Tarif - bis zu 500 MBit/s im Downstream zur Verfügung. Gerade noch rechtzeitig vor dem 1. Juli startete o2 mit 5G-Roaming, während Vodafone und die Deutsche Telekom den neuen Netzstandard im Ausland längst anbieten.
Zum Start ist die 5G-Nutzung auf eine Auswahl von Partnernetzen beschränkt. Dazu sagt die Telefónica-Pressestelle: "Die neue Roaming-Regulierung verweist explizit auf die Limitierung der technischen Machbarkeit (technically feasible). Das heißt, der Zugang steht unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit und notwendigen Aufrechterhaltung der Netzintegrität." Sukzessive soll die Möglichkeit, 5G im Ausland zu nutzen, ausgebaut werden.
Keine unerwartet hohen Gebühren
Eine weitere Neuerung betrifft Verbindungen zu Kundendienst-Rufnummern, die von zuhause aus in der Regel kostenlos oder für geringe Gebühren erreichbar sind. Wenn für Anrufe vom Ausland aus zusätzliche Kosten anfallen, sind die Betreiber gemäß der neuen Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden "angemessen" darüber zu informieren. Die Verbraucher können dann selbst entscheiden, ob sie den jeweiligen Dienst vom Ausland aus in Anspruch nehmen.
Einen besseren Schutz bekommen Kunden mit der neuen Verordnung auch vor der Kostenfalle, die durch die Nutzung von Mobilfunknetzen auf Schiffen und in Flugzeugen droht. Nutzer sollen besser über die Kosten informiert werden. Zudem soll die Verbindung zu solchen besonders teuren Netzen nach einer Kostenschwelle von 50 Euro oder einem anderen, im Vorfeld vereinbarten Betrag, automatisch unterbrochen werden. Betreiber haben zudem die Möglichkeit, optional das Blockieren von Roamingdiensten auf Schiffen und in Flugzeugen anzubieten.
Erreichbarkeit von Notrufen
Mobilfunkkunden sollen Notrufe einfacher und effektiver absetzen können - inklusive der Übermittlung des Anrufer-Standorts. Neben der europaweit einheitlichen Rufnummer 112 sind dafür auch alternative Zugangsmöglichkeiten wie Echtzeit-SMS und Apps für Kunden mit Behinderungen denkbar. Die Netzbetreiber müssen Kunden spätestens ab Juni 2023 über diese alternativen Notruf-Zugangsmöglichkeiten informieren.
Gesenkt werden die maximalen Vorleistungspreise, die die Provider untereinander für Roamingdienste berechnen können. Damit soll sichergestellt werden, dass "Roam like at home" nicht nur für die Kunden attraktiv, sondern auch für die Netzbetreiber bezahlbar bleibt. Für den Datenverkehr sinkt der Großhandelspreis bis 2027 sukzessive auf 1 Euro pro Gigabyte. In unserem Ratgeber zur Fair use Policy lesen Sie, wie sich diese Gebühren unmittelbar auf die Tarife der Kunden auswirken.
Für Roaming-Anrufe können die Provider untereinander bis 2024 einen Betrag von 2,2 Cent pro Minute berechnen. Ab 2025 sinkt der Minutenpreis auf 1,9 Cent. Für SMS liegt der Großhandelspreis derzeit bei 4 Cent. 2025 werden die Kosten auf 3 Cent je übermittelter Kurznachricht reduziert.
"Lücken" beim EU-Roaming
In der Schweiz gilt der EU-Tarif weiterhin nicht
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Das kostenlose Roaming innerhalb der Europäischen Union wurde 2017 eingeführt. Die Konditionen gelten auch in den zum Europäischen Wirtschaftsraum zählenden Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist aber weiterhin außen vor und auch in Großbritannien, das die Europäische Union verlassen hat, müssen die Netzbetreiber und Discounter nicht zwingend die gleichen Konditionen wie innerhalb der EU- und EWR-Länder berechnen.
Während die deutschen Mobilfunk-Provider das Vereinigte Königreich "bis auf weiteres" tariflich wie ein EU-Land behandeln, ist das für die Schweiz nicht der Fall. Im Gegenteil: Je nach Provider fallen für die Mobilfunknutzung in der Eidgenossenschaft zum Teil empfindliche Zusatzkosten an. Eine Übersicht zum Roaming in der Schweiz haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.
Besonderheiten gibt es auch noch in Ländern wie San Marino, Vatikanstadt, Andorra und Monaco, die von EU-Ländern umgeben sind, selbst aber nicht zur Europäischen Union gehören. San Marino und der Vatikan haben keine eigenen Mobilfunknetze. Anders sieht es in Monaco aus. In einem eigenen Bericht lesen Sie, wie teuer das Roaming im Fürstentum werden kann.