Netzausbau

Deutsche Bahn: Dänischer Anbieter darf Glasfaserkabel verlegen

Bahn muss GlobalConnect A/S Angebot für Mitnutzung machen
Von Thorsten Neuhetzki

Infrastruktur entlang von Gleisen darf von TK-Anbietern mitgenutzt werden. Infrastruktur entlang von Gleisen darf von TK-Anbietern mitgenutzt werden.
Foto: dpa
Wenn es um die Deutsche Bahn und Telekommunikation geht, denken Fachleute in der Regel an Vodafone. Aus historischen Gründen verlaufen viele Glasfasertrassen von Vodafone, auf denen Telefonate und Internetdaten durch Deutschland übertragen werden, entlang der Trassen der Deutschen Bahn. Bald dürfte Vodafone damit nicht mehr allein sein. Wie die Bundesnetzagentur heute in einer Pilotentscheidung festgelegt hat, muss die Bahn dem dänischen Netzbetreiber GlobalConnect A/S binnen drei Monaten ein Angebot für die Mitnutzung ihrer Infrastruktur auf vier konkreten Netzabschnitten in Norddeutschland machen.

GlobalConnect hatte bei der DB Netz AG, dem Betreiber der Bahn-Infrastruktur, angefragt, ob die an bestimmten Streckenabschnitten vorhandene Infrastruktur durch die Dänen genutzt werden könne. Sie wollen ihr eigenes Highspeed-Netz weiter ausbauen und Trassen aus Dänemark auch nach Deutschland führen, um die Daten aus Dänemark zu übergeben. Nach eigenen Angaben verfügt das Unternehmen schon heute in Deutschland über Glasfaserleitungen aus Dänemark nach Lübeck, Rostock, Berlin und Hannover. Weil es nach der Anfrage zu keiner Einigung gekommen war, hatte GlobalConnect die Bundesnetzagentur angerufen.

Mitnutzung von Kabelsystemen, Brücken, Böschungen und Dämme

Infrastruktur entlang von Gleisen darf von TK-Anbietern mitgenutzt werden. Infrastruktur entlang von Gleisen darf von TK-Anbietern mitgenutzt werden.
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Für den Regulierer war zu klären, welche Bestandteile der Eisenbahninfrastruktur auf den vier Streckenabschnitten für eine Mitnutzung in Betracht kommen und ob dort ausreichend freie Kapazitäten für die zusätzliche Verlegung eines Glasfaserkabels vorhanden sind. Konkret für eine Mitnutzung infrage kommen demnach Kabelführungssysteme (also Kabeltröge und Leerrohre) und, wo es diese Systeme noch nicht gibt, auch Brücken, Böschungen und Dämme.

Für die Entscheidung stützte sich die Bundesnetzagentur erstmals auf eine neue Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach dieser müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes befinden, Betreibern Telekommunikations-Anbietern die Mitnutzung der Teile der Eisenbahninfrastruktur gestatten. Ähnliche Regelungen gibt es auch für die Mitnutzung von Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen. Kommt es zu keiner Einigung, tritt die BNetzA auf Anfrage als Schlichter auf. Keine Entscheidung gab es im Rahmen dieses Verfahrens zu den Kosten. Hier sollen sich zunächst die beiden Unternehmen an einen Tisch setzen. Kommt es zu keiner Lösung, müsse abermals die BNetzA eingeschaltet werden, teilte die Behörde mit.

Alternative Anbieter begrüßen BNetzA-Entscheidung

"Mit unserer heutigen Entscheidung haben wir die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau moderner Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetze weiter verbessert", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ich gehe davon aus, dass die Bahn kooperiert und unsere Vorgaben nicht nur in diesem konkreten Fall zügig umsetzt, sondern auch den Mitnutzungsbegehren anderer Telekommunikationsunternehmen so weit wie möglich Rechnung trägt." Der Verband der alternativen Telekommunikationsbetreiber (VATM) begrüßte in einer ersten Reaktion auf Twitter die Entscheidung der Bundesnetzagentur. GlobalConnect ist kein Mitgliedsunternehmen des VATM, dennoch dürfte die Entscheidung für alle Infrastrukturanbieter eine Wegweisende Entscheidung beim Aufbau von Fernverkehrsnetzen, aber auch beim Verlegen von Glasfaserleitungen in ländliche Gebiete sein.

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