Zwangsbeglückung

Zwang zu De-Mail: Der Widerstand gegen den Dienst wächst

Experten-Kritik: "Steuererklärung gleich auf einer Postkarte abgeben"
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Von vielen wurde De-Mail bisher als belanglos ignoriert, doch nun will die Regierung den Dienst per Gesetz verpflichtend für Kommuni­kations­vor­gänge vorschreiben. Dagegen regt sich Widerstand, denn an der Ver­schlüsselung hat sich nichts geändert.

Nachdem fast alle Anbieter verspätet mit De-Mail für eine rechts­ver­bind­liche Kommuni­kation an den Start gegangen sind, hält sich das Interesse an dem Dienst noch in engen Grenzen. Das betrifft nicht nur Privatnutzer, sondern insbesondere Behörden, Firmen sowie Vertreter freier Berufe, die zum größten Teil noch nicht per De-Mail erreichbar sind. Die Folge: Rechts­ver­bind­liche Kommuni­kations­vor­gänge müssen weiterhin auf Papier und per Schneckenpost beziehungsweise über eine persönliche Vorsprache in der Behörde abgewickelt werden. Außerdem reißt die Kritik an der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht ab. Darum ist die Bundesregierung nun auf die fragwürdige Idee gekommen, den Dienst einfach per Gesetz als "sicher" zu erklären.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Arbeit

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Nach der Vorstellung der Bundes­re­gierung über die geplanten Änderungen würden beispielsweise Anwälte und Behörden zur Nutzung von De-Mail für bestimmte Angelegenheiten verpflichtet. Im geplanten "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (Entwurf als PDF) heißt es in Paragraf 2: "Jede Behörde des Bundes ist verpflichtet, den elektronischen Zugang zusätzlich durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes zu eröffnen, es sei denn, die Behörde des Bundes hat keinen Zugang zu dem zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahren, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden."

Änderung des De-Mail-Gesetzes: De-Mail-Postfach reicht

Momentan steht im De-Mail-Gesetz in Paragraf 5, Absatz 5: "Der akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer ermöglichen, seine sichere Anmeldung im Sinne von §4 in der Nachricht so bestätigen zu lassen, dass die Unverfälschtheit der Bestätigung jederzeit nachprüfbar ist. Um dieses dem Empfänger der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt der akkreditierte Diensteanbieter des Senders die Verwendung der sicheren Anmeldung nach §4 durch eine qualifizierte elektronische Signatur."

Dieser Passus im De-Mail-Gesetz soll laut dem vorliegenden Entwurf dahingehend geändert werden, dass der letzte Nachsatz "durch eine qualifizierte elektronische Signatur" einfach gestrichen wird. "Sichere Anmeldung" und "Unverfälschtheit der Bestätigung" würden nun alleine durch das Eröffnen eines De-Mail-Postfachs sichergestellt. Als "elektronischen Signatur" soll der De-Mail-Anbieter der Nachricht (und auch den Anhängen) eine Bestätigung beifügen, die lediglich den Namen des Absenders beziehungsweise der Behörde enthält.

Auf der folgenden Seite erläutern wir, wie der Gesetzentwurf die Schriftformerfordernis bei vielen Vorgängen beerdigen will und was die Experten des Chaos Computer Club vom gesetzlichen Zwang zur De-Mail halten.

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