Themenspezial: Verbraucher & Service Teuer

teltarif hilft: Rechnung über 640 Euro für freenet Hotspot Flat

Nach wie vor besteht bei der freenet Hotspot Flat die Gefahr, sich eine Schock­rech­nung einzu­fangen. mobilcom-debitel sieht keinen Ände­rungs­bedarf - erstat­tete aber einem Kunden die Rech­nung von 640 Euro.
Von

Erneut Schockrechnung bei freenet Hotspot Flat Erneut Schockrechnung bei freenet Hotspot Flat
Bild: mobilcom-debitel
"Nette Zusatz­option mit Kosten­falle" - so könnte man die freenet Hotspot Flat bezeichnen, die oft ohne Aufpreis bei Handy-Tarifen von mobilcom-debitel enthalten ist. Denn in den AGB gibt es einen wich­tigen Passus: Kostenlos ist die Hotspot-Nutzung nur dann, wenn die von freenet hierfür zur Verfü­gung gestellte App für die Verbin­dungs­auf­nahme mit den Hotspots genutzt wird.

Das führte seit Bestehen der freenet Hotspot Flat offenbar immer wieder zu Miss­ver­ständ­nissen. In der Reihe "teltarif hilft" mussten wir bereits im Jahr 2016 einem Betrof­fenen helfen. Im Jahr 2018 gab es erneut zwei Fälle von Schock­rech­nungen. Nun hat es wieder einen Kunden getroffen. Erneut Schockrechnung bei freenet Hotspot Flat Erneut Schockrechnung bei freenet Hotspot Flat
Bild: mobilcom-debitel

Kunde hatte Nutzungs­bedin­gungen nicht gelesen

Anfang Oktober schrieb uns ein teltarif.de-Leser:

Ich habe Ihren Beitrag über Horror­rech­nungen aufgrund von freenet Hotspot Flat gelesen. Seit August 2021 habe ich selbiges Problem, und nun im September schon die zweite Rech­nung von 271,89 Euro, obwohl ich die Nutzung einge­stellt habe. Die erste Rech­nung betrug 370,27 Euro. Auf Nach­frage und Versuche, eine Lösung mit mobilcom[-debitel] zu finden, gab es leider eine Ableh­nung.

Um sicher zu gehen, wollte ich die Hotspot Flat deak­tivieren lassen. Dieses wurde leider abge­lehnt, da es laut Aussage [von] mobilcom[-debitel] keinen Grund dafür gibt, wenn dieser Dienst nicht genutzt wird.

In Ihrem Beitrag habe ich gelesen, dass Sie für einen Nutzer eine Eini­gung mit mobilcom[-debitel] finden konnten. Ich bitte Sie hiermit um Hilfe, da dies meine letzte Chance ist, um nicht auf den Kosten von insge­samt 642,16 Euro sitzen zu bleiben.

Wir wiesen den Leser zunächst noch­mals auf die Nutzungs­bedin­gungen der freenet Hotspot Flat hin, wo ganz klar formu­liert ist, dass die Nutzung der Hotspots nur dann kostenlos ist, wenn die App von freenet dafür verwendet wird. Gleich­zeitig boten wir an, mit mobilcom-debitel Kontakt aufzu­nehmen, um mögli­cher­weise eine Erstat­tung auf Kulanz zu erhalten.

Anfrage bei mobilcom-debitel zu gene­reller Rege­lung

Als wir in der Sache mit mobilcom-debitel Kontakt aufnahmen, über­mit­telten wir nicht nur die Daten dieses Lesers und baten um Klärung. Gleich­zeitig fragten wir auch, ob es nicht möglich wäre, diese Kosten­falle bei der freenet Hotspot Flat ein für alle Mal abzu­stellen. Mögli­cher­weise würde das voraus­setzen, dass freenet die bereits bestehenden Verträge mit den Hotspot-Betrei­bern dahin­gehend erwei­tern müsste, dass dort für mobilcom-debitel-Kunden in keinem Fall eine Berech­nung statt­findet, auch wenn nicht die vorge­schrie­bene App verwendet wird. Darauf schrieb uns mobilcom-debitel recht ausführ­lich:

Auch in diesem Fall schreiben wir dem Kunden die entstan­denen Kosten aus Kulanz gut, obwohl auch für den Kunden hätte offen­sicht­lich sein müssen, dass er nicht die freenet Hotspot Flat, sondern einen eigenen Dienst der Telekom genutzt hat. Für die Nutzung hat er dafür einen eigenen Anmel­depro­zess mit neuem Benut­zer­namen, Pass­wort und AGB der Telekom durch­laufen und auch bestä­tigt.

Auch die vom Kunden gewünschte Deak­tivie­rung der Hotspot Flat hätte keinerlei Einfluss auf die Kosten bei der direkten Einwahl bei der Telekom gehabt. Wir appel­lieren hier – insbe­son­dere für die Zukunft - an die erfor­der­liche Sorg­falt bei der Nutzung von Diensten durch den Kunden.

Nach erfolgter Rück­frage in der Fach­abtei­lung können wir Ihnen mitteilen, dass dort kein signi­fikantes Beschwer­deauf­kommen erkennbar ist. Die Kollegen haben uns aber mitge­teilt, dass sie das Beschwer­deauf­kommen im Blick behalten und daraus resul­tie­rend selbst­ver­ständ­lich Anpas­sungen vornehmen, sofern dies nötig und möglich ist.

Unserer Redak­tion gegen­über bedankte sich der Leser wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe bisher noch keine Zahlungen erhalten, dies könnte jedoch noch in den nächsten Tagen passieren, da Sie die Mail heute bekommen haben. Ich habe damals weder einen Anmel­depro­zess durch­laufen noch einen Benut­zer­namen [oder] ein Pass­wort erhalten und etwa­iges auch nicht bestä­tigt. Ich bedanke mich noch­mals herz­lich für Ihre Mühe in meinem Fall.
Wer an dieser Stelle recht hatte, konnten wir bei teltarif.de schluss­end­lich nicht mehr nach­voll­ziehen. Letzt­end­lich zeigt der Fall erneut, dass es unge­mein wichtig ist, immer alle Nutzungs­bedin­gungen von Tarifen und Zusatz­optionen einge­hend zu studieren.

Zum Dezember traten neue Regeln für Verbrau­cher­ver­träge in Kraft: Auto­mati­sche Vertrags­ver­län­ge­rung­en um ein Jahr sind auch bei Bestands­kunden tabu, Portie­rungen werden kostenlos - und noch viel mehr.

Mehr zum Thema Option