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Polizei: Immer mehr Anfragen bei den Mobilfunk-Providern

Ermittler können im Kampf gegen Kriminalität Auskünfte bei den Mobilfunkern einholen. Die Praxis ist in Brandenburg umstritten, weil die Genehmigung oft erst hinterher eingeholt wird.
Von dpa / Wolfgang Korne

Immer öfter werden Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt. In Brandenburg werden immer öfter Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt.
Biild: picture alliance/Hauke-Christian Dittrich/dpa
Polizei und Staats­an­walt­schaften in Bran­den­burg holen von Mobil­funk­be­trei­bern immer häufiger Auskünfte über den Standort von Handys, Tele­fon­num­mern und Gesprächs­dauer ein. Das geht aus der Antwort des Bran­den­burger Justiz­mi­nis­te­riums auf eine Anfrage aus der Grünen-Land­tags­frak­tion hervor. Im Jahr 2017 gab es danach 340 Fälle, in denen die Polizei Handy­daten bei der Suche nach Vermissten und bei Ankün­di­gung eines Selbst­mords abfragte. Das waren rund 60 mehr als ein Jahr zuvor und rund 100 mehr als 2015.

Auch die Zahl zeit­lich begrenzter Spei­che­rungen von Tele­fon­num­mern, Nummern von Kunden­karten oder Daten für die Posi­ti­ons­be­stim­mung von Handys zur Straf­ver­fol­gung sind dem Justiz­mi­nis­te­rium zufolge 2017 um 33 auf 386 gestiegen. Diese Fälle beziehen sich auf Straf­taten wie Mord und Totschlag, Banden­dieb­stahl, Geld­wä­sche und Steu­er­hin­ter­zie­hung.

Tele­fon­über­wa­chung zurück­ge­gangen

Immer öfter werden Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt. In Brandenburg werden immer öfter Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt.
Biild: picture alliance/Hauke-Christian Dittrich/dpa
Zurück­ge­gangen sind dagegen die gericht­lich ange­ord­neten Verfahren, bei denen Tele­fon­ge­spräche aufge­zeichnet wurden, um Straf­taten zu verfolgen. Ihre Zahl verrin­gerte sich im Berichts­jahr um 62 auf 226. Gespräche in Wohnungen wurden laut Justiz­mi­nis­te­rium zwischen 2015 und 2017 in Bran­den­burg nicht ausspio­niert. Grund­sätz­lich müssen poli­zei­liche Über­wa­chungen durch ein Gericht ange­ordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann ein Behör­den­leiter den soge­nannten Rich­ter­vor­be­halt ersetzen.

Von 174 Anord­nungen für eine Abfrage bei den Mobil­funk­be­trei­bern wurden im Berichts­jahr 167 Fälle mit Gefahr im Verzug begründet. 2016 hatte es 159 Anord­nungen, ein Jahr zuvor 139 gegeben - nahezu alle wegen Gefahr im Verzug. Nach Angaben des Bran­den­burger Innen­mi­nis­te­riums gab es 2017 auch drei Tele­fon­über­wa­chungen, um einen Terror­an­schlag oder eine andere Straftat zu verhin­dern. Im Jahr zuvor wurden aus diesen Gründen Tele­fone in zwei Fällen ange­zapft.

Rich­ter­vor­be­halt in der Kritik

Nach Ansicht der Grünen-Frak­ti­ons­chefin Ursula Nonne­ma­cher ist der Rich­ter­vor­be­halt in den wenigsten Fällen ein wirk­li­cher Vorbe­halt. "In den meisten Fällen dient er der nach­träg­li­chen Legi­ti­ma­tion bereits durch­ge­führter Maßnahmen", sagte sie. Von den 174 ange­ord­neten Abhör­maß­nahmen seien ledig­lich sieben durch ein Gericht geneh­migt worden. "167 Anträge sind erst einem Gericht vorge­legt worden, nachdem bereits in die Tele­kom­mu­ni­ka­tion einge­griffen wurde." Ein wirk­samer Grund­rechts­schutz der Bürger könne so nicht gewähr­leistet werden, kriti­sierte die Grünen-Poli­ti­kerin. "Hierfür müsste die Anord­nung durch das Gericht vor Durch­füh­rung der Maßnahme der Regel­fall und nicht die Ausnahme sein."

Keine Statistik über Polizei- und Justiz­maß­nahmen

In der Antwort an die Grünen-Frak­tion räumt das Minis­te­rium ein, dass es keine Statistik über alle Maßnahmen von Polizei und Justiz zur Gefah­ren­ab­wehr und Straf­ver­fol­gung gibt, die den Rich­tern in Bran­den­burg zur Entschei­dung vorge­legt würden. Zu den Daten, die vorüber­ge­hend gespei­chert werden, gehörten Eingriffe in die Tele­kom­mu­ni­ka­tion, die nach dem Bran­den­bur­gi­schen Poli­zei­ge­setz erlaubt sind sowie Auskünfte laut Straf­pro­zess­ord­nung über Verkehrs- und Nutzungs­daten.

Meist bleiben solche Ermitt­lungen für die Betrof­fenen im Verbor­genen. In Berlin können seit kurzem Bürger zumin­dest fest­stellen, ob sie mit ihren Stand­ort­daten Teil eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens waren. Dazu können sich anonym in dem "Trans­pa­renz"-System über fts.berlin.de mit ihrer Handy­nummer anmelden. Sie erhalten dann künftig per SMS nach Abschluss eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens Bescheid, wenn die eigene Mobil­funk­nummer in der Abfrage erfasst wurde. Danach sollen die Daten gelöscht werden. Wir berich­teten.

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