Verbrechensbekämpfung

SMS von der Polizei: "Ihre Handy-Nummer wurde abgefragt"

Um Kriminellen auf die Spur zu kommen, wird überprüft, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle registriert waren. Dabei sind auch die Handydaten Unverdächtiger.
Von dpa /

Berliner Polizei informiert über Funkzellen-Abfrage Berliner Polizei informiert über Funkzellen-Abfrage
Bild: dpa
In Berlin sollen Bürger künftig besser informiert werden, wenn ihre Handydaten in Ermittlungsverfahren zufällig erfasst wurden. Bundesweit gebe es ein solches Transparenzsystem nicht, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) heute bei der Vorstellung. Berlin sage als erstes Bundesland zu, dass diejenigen, die wollen, informiert werden. "Wir betreten da bürgerrechtliches Neuland", so der Grünen-Politiker. 2017 wurden in Berlin demnach mehr als 59 Millionen Datensätze erhoben, davon 15,2 Millionen Telefonate.

Bürger können sich ab sofort anonym in dem neuen "Transparenz"-System über fts.berlin.de nur mit ihrer Handynummer anmelden. Sie erhalten dann künftig per SMS nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens Bescheid, wenn die eigene Mobilfunknummer in der Abfrage erfasst wurde. Danach sollen die Daten gelöscht werden.

Funkzellenabfrage bleibt umstritten

Berliner Polizei informiert über Funkzellen-Abfrage Berliner Polizei informiert über Funkzellen-Abfrage
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Bei der Funkzellenabfrage fordern Ermittler von den Telekommunikationsanbietern alle Handydaten an, die zu einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle registriert wurden, um Straftäter zu identifizieren. Das System ist bislang umstritten, weil dabei auch Mobiltelefone unbescholtener Bürger ohne deren Wissen erfasst werden.

Behrendt betonte, bei Demonstrationen gebe es keine Abfrage von Handydaten. "Wir sind ja hier nicht in Sachsen" (teltarif.de berichtete). Gerechnet wird mit einer fünfstelligen Zahl von Anmeldungen. Im Probebetrieb hätten sich 800 Tester angemeldet, hieß es.

Berliner Strafverfolger haben im Vorjahr 474 sogenannte Funkzellen abgefragt. Die Abfrage wurde laut Justiz in 426 Ermittlungsverfahren angewandt. Die Methode kam bei Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raubtaten oder schwerem Diebstahl zum Einsatz.

Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. Laut Justiz gibt es in Berlin einige Tausend Funkzellen, die für die Staatsanwaltschaft in Frage kommen.

Laut Richter Ulf Buermeyer, der das System maßgeblich entwickelt hat, ist mit Benachrichtigungen frühestens Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Bislang sei nicht vorgesehen, dass über die konkreten Ermittlungen informiert wird, es solle nur ein Aktenzeichen angegeben werden. "Wir wollen die Menschen nicht beunruhigen" - etwa, wenn ihre Handydaten in Mordermittlungen erfasst wurden. Der Bürger soll aber erfahren, wann und wo sein Gerät erfasst wurde.

Die oppositionelle Berliner FDP-Fraktion monierte, statt aufwendiger technischer Verfahren müsste die menschliche Seite der Ermittlungen gestärkt werden. Es würden mehr Polizisten gebraucht, die Verdächtige observieren, statt die Bewegungsdaten von Millionen Unverdächtiger systematisch zu erfassen, so Innenexperte Marcel Luthe.

Eine andere Mobilfunk-basierte Art der Verbrechensbekämpfung ist die Stille SMS.

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