Achtung bei "guten" App-Bewertungen: Anbieter locken mit Extrafunktionen
Gute Bewertung bedeutet nicht "gute App"
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Manche Apps für Smartphones versprechen ihren
Käufern für eine gute Bewertung direkt nach dem Kauf Extrafunktionen.
"Das ist fragwürdig", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. So entstünden nämlich unrealistisch gute
Bewertungen. Wenn ein Programm nicht hält, was es verspricht, können
Nutzer ihre bereits abgegebenen Bewertungen aber noch nachträglich
ändern. Dazu reicht es in der Regel aus, das Programm erneut zu
bewerten. "Wichtig ist, dass man zumindest den anderen Verbrauchern
den Gefallen tut, sie davor zu warnen", sagt Bradler.
Aktuell fallen besonders einige kostenpflichtige Fernseh-Streaming-Apps mit dieser Masche auf. Sie versprechen Nutzern für eine Top-Bewertung direkt nach der Installation weitere Fernsehkanäle. Eingehalten wird dieses Versprechen nicht. Gezeigt werden nur einige Spartenkanäle, oder die Programme verlinken auf kostenlose Streams von Drittanbietern. In Apples Appstore häufen sich dazu die Beschwerden enttäuschter Käufer - trotzdem erhalten diese Apps mit durchschnittlich vier Sternen eine gute Bewertung.
Geld zurückverlangen oder Apps melden
Gute Bewertung bedeutet nicht "gute App"
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Generell gilt: "Wenn die Beschreibungen nicht den Tatsachen
entsprechen, kann man sein Geld zurückverlangen", sagt Thomas
Bradler. Auch sollten Kunden solche Apps den jeweiligen Betreibern
der Appstores melden, damit diese sie entfernen.
Außerdem können viel zu gut bewertete Apps auch zur Kostenfalle werden. Dies betrifft insbesondere kostenlose Handy-Spiele. Bei diesen wird der Interessent zunächst mit einigen spielbaren Levels "angefüttert" - bis zu einem gewissen Punkt, an dem man nicht mehr oder nur schwer weiterkommt. Wer dann weiterspielen möchte, muss für Gegenstände, Leben oder eine virtuelle Währung ordentlich in die Tasche greifen. Durch solche In-App-Käufe können schnell hohe Summen entstehen. Man wird durch das jeweilige Spiel dazu verleitet, immer mehr Zusatzleistungen zu erwerben. Mehr zum Thema Gratis-App-Spiele als Kostenfalle können Sie in einer anderen Meldung lesen.